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Die Nürnberger Gesetze

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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Der Beschluß des Reichstages beinhaltete folgende Gesetze:

  • Reichsflaggengesetz
  • Reichsbürgergesetz
  • Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

Mit den Nürnberger Gesetzen wollte die nationalsozialistische Staatsleitung insbesondere einen Beitrag zur Lösung der Judenfrage, auch unter Berücksichtigung jüdischer Interessen, leisten. Das Gesetzespaket war mit führenden Zionistenvertretern abgestimmt. So erachteten sowohl führende Zionisten als auch Nationalsozialisten in einer Emanzipation und Assimilation der Juden keinen sinnvollen Beitrag zur Beantwortung der Judenfrage. Theodor Herzl, der Begründer des modernen Zionismus, vertrat die Auffassung, die Juden sollten sich als eigene „Volksgemeinschaft“ betrachten:

„So sind und bleiben wir denn, ob wir es wollen oder nicht, eine historische Gruppe von erkennbarer Zusammengehörigkeit.[1]

Ähnlich äußerte sich der Zionist Gerhard Holdheim:

„Das zionistische Programm begreift die Auffassung eines einheitlichen ungeteilten Judentums auf nationaler Grundlage in sich. Kriterium des Judentums ist hiernach nicht ein religiöses Bekenntnis, sondern das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Volksgemeinschaft, die durch Gemeinsamkeit des Blutes und der Geschichte verbunden, gewillt ist, ihre nationale Individualität zu erhalten.“[2]

Der Berliner Historiker Ernst Nolte urteilte:

„Die Nürnberger Gesetze, weitgehend ein Versuch der Beschwichtigung gegenüber den radikal antisemitischen Teilen der Partei […] fanden aber grundsätzlichen Beifall unter den Zionisten, die ebenfalls die rechtliche und schließlich die räumliche Trennung von zwei verschiedenartigen Völkern zum Ziel hatten.“[3]

Der Zionistenführer Georg Kareski äußerte sich anläßlich eines Pressegespräches mit der Zeitung „Der Angriff“ vom 23. Dezember 1935 zu den Nürnberger Rassegesetzen wie folgt:

„Ich habe seit vielen Jahren eine reinliche Abgrenzung der kulturellen Belange zweier miteinander lebender Völker als Voraussetzung für ein konfliktfreies Zusammenleben angesehen. […] Die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 scheinen mir […] ganz in der Richtung auf diese Respektierung des beiderseitigen Eigenlebens zu liegen. Wenn das jüdische Volk sich zwei Jahrtausende nach dem Verlust seiner staatlichen Selbständigkeit trotz fehlender Siedlungsgemeinschaft und sprachlicher Einheit bis heute erhalten hat, so ist das auf zwei Faktoren zurückzuführen: Seine Rasse und die starke Stellung der Familie im jüdischen Leben. Die Lockerung dieser beiden Bindungen in den letzten Jahrzehnten war auch für die jüdische Seite Gegenstand ernster Sorge. Die Unterbrechnung des Auflösungsprozesses in weiten jüdischen Kreisen, wie er durch die Mischehe gefordert wurde, ist daher vom jüdischen Standpunkt rückhaltlos zu begrüßen.“[4]

Jüdische Beamte, die beim Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums noch verschont wurden, mußten aufgrund des Reichsbürgergesetzes zum Jahresende 1935 den Staatsdienst verlassen. Sofern sie im Ersten Weltkrieg als Soldaten in den Reihen des Deutschen Heeres oder für Verbündete des Deutschen Reiches (z. B. k. u. k. Armee) gekämpft hatten, erhielten sie ohne Gegenleistung bis zur Altersgrenze ihre erreichten Dienstbezüge weitergezahlt, danach daraus reguläre Pension.

Paragraph 4 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz (vom 14. November 1935), Reichsgesetzblatt I S. 1333, bestimmte dazu:

„Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand. Wenn diese Beamten im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, erhalten sie bis zur Erreichung der Altersgrenze als Ruhegehalt die vollen zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge; sie steigen jedoch nicht in Dienstaltersstufen auf. Nach Erreichung der Altersgrenze wird ihr Ruhegehalt nach den letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen neu berechnet.“[5]

Hauptquelle

Quellen

  1. Theodor Herzl: Der Judenstaat, 1896. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage. Zitiert nach: Wenn Ihr wollt, ist es kein Märchen. Hg. Von Julius Schoeps. Königstein 1985, S. 211
  2. Gerhard Holdheim: Der Zionismus in Deutschland. In: Süddeutsche Monatshefte 12/1930, S. 855
  3. Ernst Nolte: Die Deutschen und die Vergangenheit, Propyläen Frankfurt/M, 1995 S. 59f.
  4. „Der Angriff“, 23. Dezember 1935, zit. in: Verschwiegene Dokumente, FZ-Verlag, München 1999, Band 2, S. 148
  5. Vorschrift aus: Ingo von Münch: Gesetze des NS-Staates, Ferdinand-Schöningh-Verlag, 1994, S. 121
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Comments 1

  1. Einheizpartei says:
    1 Jahr ago

    „Mit den Nürnberger Gesetzen wollte die nationalsozialistische Staatsleitung insbesondere einen Beitrag zur Lösung der Judenfrage, auch unter Berücksichtigung jüdischer Interessen, leisten.“

    Die Deutsche Reichsregierung unter Adolf Hitler handelte ausschließlich im DEUTSCHEN Interesse. Dieses deckte sich im Falle der „Nürnberger Gesetze“ eben zufällig auch mit dem Interesse radikal-zionistischer Kreise. Die dadurch erzwungene Absonderung vom deutschen Volk lieferte den willkommenen Anreiz für die von jenen erwünschte Auswanderung nach Palästina. Das war – und ist bis heute – allerdings nur eine kleine Minderheit unter den Juden. Die meisten rezenten „Zionisten“ zeigen m. E. überdeutlich, daß die nicht mal ansatzweise beabsichtigen, in Israel leben und dort den geraubten Boden mit der UZI in der Klaue verteidigen zu wollen. Auch wenn sie noch so leidenschaftlich für die Existenz des Judenstaates eintreten, fühlen die sich in der Diaspora offensichtlich immer noch am Wohlsten. Denn nur so können sie der ganzen Welt ihren Willen aufzwingen, was sie während der letzten 2 Jahre hinlänglich unter Beweis gestellt haben. Wie sollten sie denn heute – weltweit – das Geldschöpfungswesen, die Massenmedien, die Pharmaindustrie, die Un-terhaltungsindustrie etc. pp. kontrollieren können, wenn sie sich damals alle nach Palästina verdünnisiert hätten? Genau wie ER u. a. in M.K. feststellte, benötigen sie den Judenstaat v. a. als sicheren Hafen und als Schaltzentrale für „ihre Weltgaunereien“. Das parasitäre Diasporadasein würden die Wenigsten von ihnen dafür aufgeben wollen.

    Wer also behauptet, die NS-Führung habe mit Vorsatz jüdische Interessen bedient, der befeuert – wenn auch unbeabsichtigt – die verleumderischen „Theorien“ gewisser Spalterkreise, wie jene, daß Hitler ein „zionistischer Agent“ gewesen sei. Mit solchen Störmanövern wird jedoch die einzige sinnvolle Weltanschauung, die sich gegen die jüdische Völkervernichtungsagenda richtet und den Fortbestand der Menschen europäischer Abstammung im Allgemeinen und der Deutschen im Besonderen sicherstellen kann, durch den Dreck gezogen. WER davon profitiert, brauche ich nicht weiter auszuführen. Hätten die Nationalsozialisten die Wünsche irgendwelcher feindlichen Ausländer bedienen wollen, wären sie gewiß keine Nationalisten gewesen.

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