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Tiefer Staat – Beispiele: NSU, Mordfall Lübcke, linker Terror

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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Beispiel 1: Verstrickungen deutscher Staatsorgane in den Fall NSU In den Jahren 2000 bis 2006 wurden die sogenannten „Dönermorde“ begangen, für die man ausschließlich die rechte Terrorzelle „National- sozialistischer Untergrund“ – kurz: NSU – um Beate Zschäpe verantwortlich machte. Verschiedene investigative Journalisten, wie z.B. Jürgen Elsässer, untersuchten den Fall, indem sie u.a. Gerichtsprotokolle auswerteten. Es kam zum Vorschein, dass staatliche Organe, wie z. B. der Thüringer Verfassungsschutz, in den Fall NSU involviert waren. So war der Verfassungsschützer Andreas Temme nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und direkt oder indirekt an der Ausführung der genannten Dönermorde beteiligt, was aber juristisch nie gründlich aufgearbeitet wurde. Dem Thüringer Verfassungsschutz ist nachzuweisen, dass er maßgeblich an der Finanzierung und dem Aufbau des rechten Netzwerkes um den NSU herum beteiligt war. Auch fand im Umfeld des NSU ein rätselhaftes Zeugensterben statt. Besonders brisant ist die Tatsache, dass 19 Akten des NSU-Falles vernichtet und die verbliebenen Akten zunächst mit einer Sperrfrist von 120 Jahren belegt wurden. Diese Sperrfrist wurde nachträglich bis Jahr 2044 verkürzt. Versucht hier der deutsche Staat, eine Verstrickung in die NSU-Affäre zu vertuschen?

Beispiel 2: Mordfall Lübcke: Ungereimtheiten und Instrumentalisierung durch Politik und Medien Seit der Ermordung des CDU-Politikers und Kasseler Regierungspräsidentens Dr. Walter Lübcke überschlagen sich die Meldungen und Kommentare über die Hintergründe dieser Mordtat. Laut offiziellen Angaben wurde Lübcke in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Anwesens durch einen Kopfschuss getötet. Der Täter soll ein Rechtsextremer namens Stephan E. sein. Als mögliches Tatmotiv gilt „Hass von rechts“, den der Politiker sich unter anderem durch eine Äußerung auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zugezogen haben soll. Obwohl die Ermittlungen bisher noch keine klaren Schlüsse zulassen, vermitteln die Schlagzeilen der Medien bereits ein fixfertiges Bild: „Der Rechtsterror ist die Gefahr Nummer 1“. Zweifelsohne ist tatsächlicher Terror aus Hass durch Rechts- oder Linksextremisten frag- und vorbehaltlos aufs Schärfste zu verurteilen und zu ahnden. Doch kann der gewaltsame Tod Walter Lübckes tatsächlich ein-deutig und ausschließlich einem rechtsextremen Hintergrund zugeschrieben werden? Zumindest einige Zusammenhänge werfen gewichtige Fragen auf: 1. Gefunden worden sei der Tote Walter Lübcke von seinem Sohn, der nicht etwa den Notarzt, sondern einen befreundeten Sanitäter von der gerade gegenüber stattfindenden Kirmesfeier herbeirief. Wie sich herausstellte, manipulierte dieser den Tatort, indem er Blut- und damit möglicherweise auch sonstige Spuren beseitigte. Die erst viel später eintreffenden Rettungskräfte nahmen Walter Lübcke mit, wobei erst im Krankenhaus die Einschussstelle im Kopf entdeckt worden sein soll. 2. Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme, der bereits bei den Morden des rechten Netzwerkes NSU –sprich Nationalsozialistischer Untergrund – zwischen den Jahren 2000 und 2006 eine dubiose Rolle spielte, wechselte später in die Regierungsbehörde von Walter Lübcke. Temme war nachweislich am Aufbau des NSU-Netzwerks und an der Ausführung der Morde direkt oder indirekt beteiligt. Die Mordserie an zehn überwiegend türkischen Opfern wurde ausschließlich dem rechten Netzwerk zugeordnet. Eine wirkliche Aufklä-rung der Morde wurde seitens des Staates massiv behindert. Ende 2011 vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz mindestens 19 der brisanten Akten und auf den verbliebenen liegt eine Sperrfrist von 120 Jahren. Rund um den NSU-Prozess gab es ein auffälliges Zeugensterben von über einem Dutzend Personen. Denkwürdig ist, dass nun im Mordfall Lübcke erneut einer von Temmes V-Männern mit dem Beschuldigten Stephan E. in enger Verbindung steht. 3. Dem NSU-Untersuchungsausschuss lagen im Jahr 2015 Akten vor, in denen sich „ein geheim eingestuftes Dokument mit relevanten Informationen“ zu dem im Fall Lübcke tatverdächtigen Stephan E. befand. Wie der Hessische Rundfunk berichtete, gäbe es im Landesamt für Verfassungsschutz jedoch keine Personalakte mehr über den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten. Die Fakten sind also alles andere als eindeutig. Dennoch wird ausschließlich gegen „rechts“ ermittelt. Doch welche anderen möglichen Tatmotive gibt es im Mordfall Lübcke? 1. In Lübckes Regierungspräsidium werden unter anderem Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt. Im Zuge dieser Genehmigungen habe es in Lübckes Amtszeit immer wieder Konflikte gegeben, unter anderem, weil Lübckes Söhne selbst Betreiber mehrerer Wind- und Solarparks sind. Als Regierungspräsident genehmigte Lübcke sehr „engagiert“ Windkraftanlagen, unter anderem auch in bedeutenden Naturschutzgebieten, was ihm teils wütende Proteste einbrachte. 2. Auch eine Bluttat der kalabrischen Mafia Ndrangheta ist denkbar. Diese ist seit Jahren in Kassel aktiv. Der Ndrangheta ist nachzuweisen, dass sie vor allem über Windkraftanlagen Geldwäsche von Milliardenbeträgen aus Drogen-, Waffen-, Rotlicht- und Wettbürogeschäften betreiben, weshalb bereits 2013 eine bundesweite Razzia durchgeführt wurde. Zusammenfassend kommen verschiedene Aufklärungsplattformen zu dem Schluss, dass die Faktenlage im Mordfall Lübcke äußerst unklar bis widersprüchlich ist. Dennoch werden bisher ausschließlich „Rechtsextreme“ für den Mord verantwortlich gemacht und seitens der Politik schon mal Konsequenzen gezogen: So will Bundesinnenminister Horst Seehofer den „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ deutlich verstärken… In welche Richtung diese Konsequenzen aber eigentlich zielen, daran lassen Schlagzeilen wie diese keinen Zweifel: FAZ vom 19. Juni: „Mord an Walter Lübcke – CDU weist AfD Mitverantwortung zu“ oder ZEIT ONLINE: „Annegret Kramp-Karrenbauer gibt AfD Mitschuld am Tod von Walter Lübcke“. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD Johannes Kahrs fordert per Twitter: „… AfD verbieten, dann AfD-Mitglieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen.“ Diese Äußerungen knüpfen an der kritischen Haltung der AfD zur Migrationspolitik der Bundesregierung an, die völlig undifferenziert mit Ausländerhass gleichgesetzt wird, welcher den Nährboden für diesen Mord gebildet habe. Solche zur „großen Gefahr von rechts“ aufgeblasenen medialen Inszenierungen wie die NSU-Morde und der Lübcke-Mord sollen ganz offensichtlich als Rechtfertigung von Zensur, Überwachung, Sanktionierung und Verbot von Parteien, wie z.B. der AfD, Aufklärungsbewegungen und freien Medien bis hin zum Ausschluss von Systemkritikern aus der Gesellschaft dienen.

Beispiel 3: Instrumentalisierung des linken Terrors Der Schweizer Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser legte in langjährigen Untersuchungen offen, dass seit 1944 auf Initiative der US-amerikanischen und englischen Regierungen in ganz Europa NATO-Geheimarmeen unter der Führung des CIA* und des MI6** aufgebaut wurden. Diese Geheimarmeen – auch „Gladio“ genannt – verübten zahlreiche Bombenanschläge (z.B. auf den Bahnhof von Bologna und das Münchner Oktoberfest 1980) und versetzten die Völker so in Angst und Schrecken. In den 1960er Jahren entstand in Deutschland die Rote-Armee-Fraktion*** (RAF). Diese gründete sich nach der Ermordung des Studenten Benno Ohnesorg, der am 2. Juni 1967 während einer Demonstration gegen den persischen Schah in Westberlin erschossen wurde. Von staatlicher Seite her wurde vertuscht, auf welch skandalöse Weise Ohnesorg ums Leben kam und dass der Polizist Karl-Heinz Kurras, der ihn erschoss, gleichzeitig auch ein inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR war. Die folgenden Ermordungen von Siegfried Buback, Jürgen Ponto, Hanns-Martin Schleyer und Detlef Rohwedder wurden nie vollständig aufgeklärt – trotzdem aber ausschließlich der RAF zugeschrieben. Unter dem Schock der Anschläge konnten die Regierungen Anti-Terror-Gesetze durchsetzen, mit deren Hilfe die (Studenten) Proteste gegen die amerikanisch-imperialistische Kriegspolitik oder die spätere Anti-Atomkraft-Bewegung verfolgt wurden. Somit bewahrheitet sich, was der US-amerikanische PR-Fachmann Edward Louis Bernays schon 1928 in seinem Buch „Propaganda“ sagte: „Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie bilden eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist.“ Es ist eine Strategie dieser „Machtelite“, das Volk möglichst im Unwissen zu halten. Daher ist es wichtig, sich der Existenz eines verborgenen sogenannten „Tiefen Staates“ bewusst zu sein und die Akteure zu entlarven.

Weitere Informationen
Fall NSU 
Fall Lübcke

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