Die deutsche Bundesrepublik ist ein staatsähnliches Provisorium, das von den Alliierten in Deutschland errichtet worden ist und nach wie vor unter deren Oberaufsicht steht. Daran hat auch der 2+4-Vertrag von 1990 nichts geändert. Das Deutsche Reich ist laut Bundesverfassungsgericht nach wie vor rechtsfähig, mangels Organen aber nicht handlungsfähig. Die bis heute andauernde Besetzung Deutschlands ist völkerrechtswidrig. Ein Auszug aus der Chronologie:
- 29. April 1945: Der amtierende Reichskanzler und Reichspräsident Adolf Hitler ernennt testamentarisch Dr. Josef Goebbels zum Reichskanzler und Großadmiral Karl Dönitz zum Reichs- präsidenten und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Nach Hitlers und Goebbels´ Tod bleibt Dönitz Reichsoberhaupt, löst die NSDAP auf, führt mit seinen Ministern die Regierungsgeschäfte weiter und verhandelt mit den Alliierten.
- 8. Mai 1945: Die Wehrmacht kapituliert. Es wird ein militärisches Übergabe-Abkommen zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht und den westalliierten Streitkräften bzw. der Roten Armee unterzeichnet. Darin ist festgehalten: „Diese Kapitulationsurkunde stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbedingungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in ihrem Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden Diesem rein militärischen Abkommen folgt aber kein politisches. Das Deutsche Reich als Staat unterwirft sich nicht. Die Regierung tritt nicht zurück. Die angekündigten Kapitulationsbedingungen der Vereinten Nationen werden später nicht gestellt. Dafür verlangt die Generalversammlung der VN 1948 vergeblich, die vier Hauptsiegermächte sollten ihre internen Streitigkeiten beilegen und mit dem Deutschen Reich Frieden schließen. Es gibt bis heute keinen Friedensvertrag.
- 23. Mai 1945: Die Alliierten verhaften völkerrechtswidrig die Regierung Dönitz.
- 5. Juni 1945: Die Alliierten nehmen völkerrechtswidrig die oberste Regierungsgewalt in Deutschland an sich („Berliner Erklärung). Damit wird das Deutsche Reich zwar handlungsunfähig, existiert aber weiter. Diese Tatsache wird auch vom späteren Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt, und bis heute hat sich daran nichts geändert. Leitsatz der Entscheidung vom 31.Juli 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: „Es wird festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland noch später untergegangen ist. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
- 1946: Die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz führen zum Internationalen Militärtribunal (IMT) von Nürnberg, bei dem – entgegen aller Rechtsstaatlichkeit – die Partei der Sieger auch als Gesetzgeber, Ankläger, Richter und Henker auftritt. Die „Urteilen der Nürnberger Justizposse sind für die deutsche Politik und Rechtsprechung bis heute bindend (siehe unten).
- 1948: Prof. Carlo Schmid (SPD), einer der Gründerväter der BRD, bezeichnet in seiner Rede vom 8. September das entstehende „staatsähnliche wesen, also die Bundesrepublik, als
„Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft. - 28. Sept. 1990: Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten (1.Teil, Art.2; BGBl. 1990, Teil II, S. 1398): „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…n Außerdem unterliegt laut 2+4-Vertrag die Bundeswehr quantitativen und qualitativen Beschränkungen – ein weiterer Hinweis auf die fehlende Souveränität der BRD.
Bin froh , das ihr wieder hier seid lg Und gute Berichte die ehrlich und echt sind den Leuten die Augen öffnen . Danke