Der 2+4 Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist juristisch gesehen kein Friedensvertrag. Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. Am 1.09.1948 trat der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65, von den Besatzern (Großbritannien, USA, Frankreich und die Sowjetunion) ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet über einen Gesetzentwurf. Vizepräsident des Rates war Carlo Schmidt, der damals in seiner Grundsatzrede unter anderem sagte: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Am 24. Mai 1949 trat schließlich das Grundgesetz der Alliierten für die dadurch neu gegründete Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das Deutsche Reich ist aber nie untergegangen. Die Kapitulation der Wehrmacht hatte ausschließlich Auswirkungen auf militärischem Gebiet, denn nach Art. 45 Weimarer Verfassung, kann nur der legal gewählte Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation des Deutschen Reichs unterschreiben. Die Bundesrepublik Deutschland kann als Staat nicht existieren, denn auf dem Territorium der BRD existiert das nie untergegangene Deutsche Reich und völkerrechtlich kann kein zweiter Staat auf teilidentischem Territorium bestehen. Ein Friedensvertrag kann nur mit dem Deutschen Reich abgeschlossen werden (nicht mit dem eigens gegründeten Konstrukt). Durch den 2+4 Vertrag wurde die DDR in die BRD eingegliedert und die Sowjetunion schied als Besatzer aus. Deutschland befindet sich jetzt im Nachkriegszustand. Es gilt weiter Besatzungsrecht, wie Gregor Gysi sagte. Und die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, da kein zweiter Staat auf gleichem Boden existieren kann.
UNO bestätigt offiziell die heutige Besatzung Deutschlands!
Interessante Informationen die man über die Bundesrepublik Deutschland auf der offiziellen Webseite der UNO lesen kann: Quelle: https://esango.un.org/civilsociety/showProfileDetail.do?method=showProfileDetails&tab=1&profileCode=626213 Der Besatzungsvorbehalt diente nicht...