Bielefeld/Gütersloh – Seit Jahren verging sich ein Mann (46) an wehrlosen Kindern aus Bielefeld und dem Kreis Gütersloh. Dafür muss der Bielefelder jetzt zehn Jahre in den Knast.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil vom Landgericht Bielefeld, das bereits 2016 so entschied. An die Haftstrafe wird die Sicherungsverwahrung des 46-jährigen Sven K. anschließen.
Im Jahr 2000 begann das Martyrium für zahlreiche Kinder aus dem Bekanntenkreis des verurteilten Sexualstraftäters. Insgesamt wurden laut dem Westfalen-Batt 100 Missbrauchsfälle angeklagt.
Daneben fand man bei dem Mann Kinderpornos, die er auch teilte: Oft filmte er seine eigenen Taten. Zum Zeitpunkt des Missbrauchs war sein ältestes Opfer 14 Jahre alt, sein jüngstes gerade einmal ein Jahr.
Seine widerwärtige Taktik: Um an die Kinder ranzukommen, bot er sich unter anderem als Nachhilfelehrer an. Erst 2014 zeigten die Eltern eines Kindes den Missbrauch an, als sich das Opfer ihnen anvertraute.
Doch anstelle sofort einzugreifen, blieb Sven K. auf freiem Fuß. Unglaublich! Die Staatsanwältin sah keine Notwendigkeit für einen Haftbefehl.
Erst Anfang 2017 lag die Anklage vor. In diesem Zusammenhang kam der Bielefelder schließlich in U-Haft. Es kam raus: Trotz der Anzeige 2014 suchte er weiter Kontakt zu Kindern – das ergab die Auswertung seines Handys!
Nach 17 Jahren wurde der Kinderschänder jetzt vom BGH rechtskräftig verurteilt.