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Gehörte das gesprengte Haus in Zwickau dem Geheimdienst?

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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In einer privaten Runde nach einem NSU-Prozesstag sagte der Journalist eines Prestige-Magazins seinem Gegenüber im Flüsterton: „Es geht doch bei diesem KGB-ähnlichen Spektakel nur darum, dass man ein gewisses Denken kriminalisieren möchte. Jeder in Deutschland, der frei zu denken anfängt, auf die fundamentalen Lügen des Systems stößt, wird als sogenannter Neonazi geächtet. Um einer solchen Ächtung Gewicht zu verleihen, werden Prozesse wie der NSU-Prozess zur Abschreckung aufgeführt. Wer frei denkt, ist ein Neonazi, und ein Neonazi wird dank dieser Prozesse mit dem Typus Massenmörder gleichgesetzt. Das ist der Sinn und Zweck dieses Prozesses.“

Selbstverständlich würde es dieser System-Journalist, der uns bekannt ist, niemals wagen, das im Vertrauen Gesagte auch zu schreiben. Nur kurz darauf war im SPIEGEL der Zweifel zum Ausdruck gebracht worden, ob es denn wirklich so war, wie es in der Anklage steht. Mehr noch, es wird festgehalten, dass die Beschuldigten, „sollten sie es gewesen sein“, ihre Morde unter Aufsicht des BRD-Geheimdienstes „Verfassungsschutz“ verübten, und sie seien von diesem Geheimdienst erst radikalisiert, dann angefeuert worden. „Doch sie [die Hinterbliebenen der Ermordeten] wollen schon auch erfahren, wenn es denn so gewesen sein sollte, warum das Unglück ihre Familie zum Beispiel unter den Augen des Verfassungsschutzes traf. Oder ob es zutrifft, dass das Trio sich erst durch den Einfluss eines V-Mannes des Verfassungsschutzes radikalisierte. Dann zu sagen, wie es der eherne Bundesanwalt Herbert Diener zu tun pflegt: ‚Das gehört hier nicht zur Sache, sondern in einen Untersuchungsausschuss‘, ist für diese Menschen kein Trost.“ [1] Wir kennen die Beweisverhinderung von Prozessen gegen freie Holocaust-Forscher zur Genüge.

Eine Augenzeugin, die die Täter an einem Tatort gesehen hat, „berichtete in zwei polizeilichen Vernehmungen von zwei Radfahrern, einer kleiner, der andere größer, beide eher dunkelhäutig, vielleicht Türken. Gegen elf Uhr, also kurz nach der vermuteten Tatzeit, seien sie auf ihre Fahrräder gestiegen und zügig davongefahren.“ [2] Das Gericht bügelte diese Aussage mit dem Hinweis ab, das seien eben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „kurz nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub“ gewesen. Eine derartig brutale, zynische und widerrechtliche Beweisvernichtung und Beweisunterdrückung ist kaum vorstellbar.

Auch die Zeugen, die einen Mann aus dem Wohnwagen haben flüchten sehen, in dem sich Böhnhardt und Mundlos angeblich selbst umgebracht hätten, dürfen nicht mehr aussagen.

Weder die Beschuldigten Böhnhardt und Mundlos, noch die der Beihilfe angeklagte Beate Zschäpe waren jemals an einem der Tatorte gesichtet worden, niemals konnte man an den Tatorten Spuren von ihnen nachweisen. Aber immer gibt es Beweise in Hülle und Fülle, dass jedes Mal Staatsbedienstete (Agenten) an den Tatorten waren. In Kassel war der Geheimdienstmann Andreas Temme am 6. April 2006 nicht nur am Tatort, sondern hatte auch die Schmauchspuren der benutzten Tatwaffe an seinen Kleidern. Die Beschuldigten Böhnhardt und Mundlos waren nicht zugegen, wie die Videoaufzeichnungen beweisen. Der amerikanische DIA-Geheimdienstbericht schildert, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter von dem türkischen BND-Agenten Mevlüt Kar erschossen wurde. Am Tatort anwesend waren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Nicht am Tatort waren laut DIA-Bericht die beschuldigten Böhnhardt und Mundlos. Diese Tatsachen dürfen aber im Münchner-Prozess nicht vorgebracht, keine Zeugen dazu geladen werden. Von der ermordeten deutschen Polizistin Kiesewetter spricht übrigens niemand mehr. Sie wird als Opfer dieser Mordserie nirgendwo mehr erwähnt. Opfer gibt es im BRD-System ohnehin nur als Juden, bestenfalls als andere Ausländer wie Türken, nicht aber als Deutsche. Deutsche, wie wir wissen, müssen gemäß der den Deutschen aufgezwungenen Schuldpsychose immer nur „Täter“ sein. Darüber hinaus möchte man jeden Zusammenhang mit dem Kiesewetter-Mord im Prozessgeschehen lieber nicht verhandeln, um die Beweise des amerikanischen Militärgeheimdienstes DIA nicht öffentlich machen zu müssen. Der überlebende Kollege von Frau Kiesewetter ist „verschwunden“.

In einem Leserkommentar in der FAZ schreibt Detlef Schlegel: „Momentan wird vor Gericht über die Schuld von Beate Zschäpe gerätselt. Mich beschäftigt in diesen Zusammenhang ein ganz anderes Rätsel. Jeder weiß ja inzwischen, dass der amerikanische und wahrscheinlich auch der bundesdeutsche Nachrichtendienst Zugriff auf alle Verbindungsdaten im Telekommunikationsnetz haben, inklusive Aufzeichnungen von Gesprächen. Der Zweck dieser umfangreichen Ausspähaktionen soll ja, laut Regierungsäußerungen, dem Schutz der Bevölkerung vor organisierter Kriminalität und Terrorismus dienen. Kann jemand erklären, warum ausgerechnet im Fall NSU-Verbrechen nicht auf diese Daten zurückgegriffen wird, um den Fall aufzuklären?“ [3]

Ungereimt erscheint auch die Zeugenanhörung von Olaf Busch. Olaf Busch gibt an, der Mitbewohner von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen zu sein. So nebenbei, ohne dass das Gericht darauf einging, stellte sich heraus, dass Olaf Busch auch Besitzer einer Wohnung in diesem Haus gewesen zu sein soll, wenn nicht mehr. Der Zeuge nennt Beate Zschäpe „Diddl-Maus“. Die „Diddl-Maus“ habe regelmäßig an Plauderrunden in Olaf Buschs Kellerwohnung teilgenommen. „Dort im Untergrund der Frühlingsstraße 26, wo sich ein paar Zwickauer so gut wie täglich zum inhaltsleeren Blabla nach der Arbeit trafen, stand nämlich Hitlers Antlitz auf dem Fernseher. Gestört hat das keinen in der Runde. Das war von allen toleriert“, sagte Zeuge Olaf Busch [4]

Bislang wusste man nicht, dass es in diesem Haus in Zwickau fröhliche Runden in der Kellerwohnung des Zeugen Olaf Busch mit Beate Zschäpe und anderen gab. Olaf Busch besteht darauf, dass er kein Nazi sei. „Nachbar Olaf Busch, im Baugewerbe selbstständig, wies vor Gericht zwar jeglichen Verdacht einer rechten Gesinnung von sich. Das Hitlerbild: nur ein Andenken an einen verstorbenen Mitbewohner, dessen Wohnung man ausgeräumt habe. Der Jutesack mit Hakenkreuz, der in seiner Wohnung lag? Gefunden, bei einer Entrümpelung. Der Kübelwagen mit eisernem Kreuz, den der 44–Jährige B. besitzt? Das eiserne Kreuz, belehrte Olaf Busch den vorsitzenden Richter wichtigtuerisch, sei das Abzeichen der Bundesrepublik Deutschland, das Gericht solle sich doch mal den Flieger der Bundeskanzlerin anschauen.“ [5]

Wenn Olaf Busch die Wahrheit sagt, dass er trotz Hitlerbild in seiner Wohnung, trotz Jutesack mit Hakenkreuz in seiner Wohnung, trotz Kübelwagen nicht im Visier der Ermittler stand, und auch kein sogenannter Nazi sei, dann drängt sich einem der Verdacht auf, dass er zur der Geheimdiensttruppe gehörte, die mit der Koordination von Zschäpe, Bohnhardt und Mundlos betraut war. Überhaupt verriet ihn vielleicht die kaltschnäuzige Abfuhr, die er dem dilettantischen Richter erteilte, dass das Eiserne Kreuz auch das Hoheitszeichen der Bundesrepublik ist. Ein harmloser, naiv-nachbarlicher Zeitgenosse hätte das weder gewagt, noch so treffend auf den Punkt gebracht.

Wie erklärt man sich, dass in Olaf Buschs Haus auch die drei NSU-Beschuldigten Unterschlupf fanden? Kann natürlich reiner Zufall sein. Wie erklärt man sich, dass „Olaf Busch keinerlei Ärger zu hegen scheint gegen seine ehemalige Nachbarin – und das, obwohl sie seine Heimstatt in Brand setzte und letztlich veranlasste, dass das Haus, in dem er wohnte, abgerissen wurde.“ Als Olaf Busch diesen Umstand zu erklären versuchte, ging ein Raunen durch die türkischen Reihen der Prozessbesucher. „Er habe alles verloren und ganz von vorn anfangen müssen, so Busch, der von der Stadt Zwickau entschädigt wurde. Aber Busch ist ihr deshalb offenbar nicht gram.“ [6]

Wie kommt es, dass Olaf Busch für sein „gesprengtes“ Haus bzw. für seine ausgebrannte Wohnung von der Stadt Zwickau entschädigt wurde, und nicht von einer Versicherung? Wie kommt eine Stadt dazu, einen Haus- bzw. Wohnungsbesitzer für sein abgebranntes Haus zu entschädigen? Dafür sind die Brandversicherungen zuständig, es herrscht Pflichtversicherung in der BRD. Sollte vielleicht verhindert werden, dass die Versicherung, was normal gewesen wäre, die Brandursache und den Hergang des Brandes bzw. die Ursache der Explosion unabhängig ermittelt?

Es fällt übrigens auf, dass die drei Verteidiger von Zschäpe bei den Zeugenaussagen vor Gericht niemals selbst Fragen an die ominösen Zeugen stellen, obwohl die Aussagen oftmals so offensichtlich gelogen sind und kinderleicht zu widerlegen wären. Indem die drei Verteidiger von den Medien systematisch als Bösewichte aufgebaut wurden, unterstellt man ihnen keine Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft. Auch Zschäpe, die zu den schlimmsten Vorwürfen professionell schweigt, passt in dieses Schema. Jede Einlassung, so gewinnt man den Eindruck, könnte die Geheimdienste im nachhinein kompromittieren.

Unser Mitleid mit Beate Zschäpe hält sich in Grenzen, denn sie war mit ihren beiden „Kollegen“ Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für den „Verfassungsschutz“ als Agentin tätig. Die drei waren Informanten-Hansel, die belanglose Informationen über die Szene lieferten und dafür gut bezahlt wurden. Sie glaubten, das große Los gezogen zu haben, sehr viel Geld für sozusagen nichts zu bekommen.

Es war vor Gericht unschwer festzustellen, dass der Zeuge Olaf Busch sehr viel Sympathie für Beate Zschäpe übrig hat. Das erklärt vielleicht, warum die junge Frau am 4. November 2011, nachdem Böhnhardt und Mundlos sich in dem Wohnmobil selbst „ermordeten“, von einem Mobiltelefon, das auf das sächsische Innenministerium zugelassen war, angerufen wurde. „Als Beate Zschäpe am 4. November 2011 auf der Flucht vor der Polizei ist, erhält sie einen Anruf von einem Handy, das auf das sächsische Innenministerium zugelassen ist. Das geht aus einem Vermerk des Bundeskriminalamtes hervor.“ [7] Wenn Olaf Busch für den Geheimdienst gearbeitet hätte, könnte er wahrscheinlich im Innenministerium Druck gemacht haben, Zschäpe davor zu warnen, „sich nicht auch noch selbst umzubringen“. Auf jeden Fall standen die Behörden und Geheimdienste ständig mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in Verbindung, wie das Telefondokument beweist.

Nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt dürften die an dem Coup beteiligten Geheimdienste das Haus, in dem die drei wohnten, in die Luft gejagt haben. Es war alles verbrannt, bis auf „einige DVDs“, die angeblich von der „Zelle“ hergestellt wurden und beweisen sollten, die drei hätten Ausländer getötet und geplant gehabt, weitere zu töten. Vielleicht war Zschäpe in die Sprengung eingeweiht. Bei der Sprengung des Zwickauer Hauses wurde wohl der 9/11-Coup von New York kopiert. Zur Erinnerung: In New York fand man „unversehrt“ durch die Gluthitze des Brandes in den pulverisierten Trümmern der Zwillingstürme den Reisepass des angeblichen Todesfliegers Atta. Diese Dreistigkeit wird wohl gerade von der BRD nachgeahmt, denn der BRD-Bundesanwalt erklärte, der NSU-Coup sei das BRD-9/11.

Doch noch am selben Tag wird Frau Zschäpe, die mit den beiden Männern angeblich untergetaucht war, von einer Amtsstelle des Sächsischen Innenministeriums angerufen (also Geheimdienst). Und das, obwohl sämtliche Geheimdienste angeblich keinerlei Anhaltspunkte über den Aufenthalt des Trios hatten, so die Erklärungen der Verantwortlichen von BKA und Verfassungsschutz vor dem sogenannten Untersuchungsausschuss des Bundestages. Aber die Mobiltelefonnummer von Frau Zschäpe war den Geheimdiensten und der Polizei bekannt, das ist jetzt erwiesen.

Zu der Telefonnummer, von der aus versucht wurde, Frau Zschäpe am Tag der Flucht noch zu erreichen, heißt es offiziell: „Solche Diensthandys werden von Ministeriumsmitarbeitern, Polizisten, Verfassungsschützern und V-Leuten genutzt.“ [8]

Aber es kommt noch toller. Nur wenige Tage nach dem Entscheid, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt der Öffentlichkeit als Nazi-Mörder vorzustellen, vernichtete der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) sämtliche Akten über die drei Naivlinge. Wurde das Trio dahingehend missbraucht, die Menschen von der Wahl der NPD abzuschrecken?

Warum Zschäpe entkam, ist nicht bekannt. Vielleicht hat es mit dem Anruf aus dem Sächsischen Innenministerium zu tun. Vielleicht rettete jemand das Leben der jungen Frau aus einem in letzter Minute einsetzenden schlechten Gewissen heraus. Vielleicht ging die Lebensrettung auch vom Zeugen Olaf Busch aus.


1) Der Spiegel, 31/29.07.2013, S. 33
2) FAZ.net, 31.07.2013
3) FAZ.net, 01.08.2013
4) Die Welt, 25.07.2013, S. 5
5) Die Welt, 25.07.2013, S. 5
6) Die Welt, 25.07.2013, S. 5
7) berliner-zeitung.de, 30.05.2012
8) berliner-zeitung.de, 30.05.2012
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