Um 19.00 Uhr beginnt am Montag (14. Mai 2018) am Dortmunder Hauptbahnhof eine Protestkundgebung, die anlässlich des 70. Jahrestages der israelischen Staatsgründung deutlich machen soll, dass es Proteste gibt. Proteste gegen einen Staat, der nicht nur eine gesamte Region immer wieder in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt, sondern in Deutschland von den hiesigen Politikern sogar über die eigenen Interessen gestellt wird. Es gibt viele gute Gründe, gegen Israel auf die Straße zu gehen – einige davon wurden bereits in einem kurzen Aufruf zusammengefasst. Im Vorfeld der Versammlung hat die Dortmunder Polizei einmal mehr zur Zensurkeule gegriffen und missliebige Äußerungen, unter anderem die Parole „Nie wieder Israel“, sowie „sonstige ähnliche Parolen“ untersagt – gegen diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit zog DIE RECHTE am Montag mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und erzielte einen Teilerfolg: Während die Gelsenkirchener Richter das Verbot der Parole „Nie wieder Israel“ als Absage an das Existenzrecht Israels für zulässig hielten, wurde der Absatz „sonstige ähnliche Parolen“ als rechtswidrig beschieden, da dieser unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit eingreift und für die Demonstranten letztendlich nicht mehr erkennbar wäre, welche Äußerungen bereits durch den Auflagenbescheid untersagt würde. In einem weiteren Absatz weisen die Richter zudem darauf hin, dass sie Zweifel an der polizeilichen Praxis haben, Auflagenbescheide bewusst spät zuzustellen, um die Überprüfung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes herauszuzögern oder sogar gänzlich zu verhindern.
Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht werden eingelegt
Gegen die Untersagung der Parole „Nie wieder Israel“ werden im Eilverfahren Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt – diese Parole wurde auf hunderten, rechten Versammlungen bereits gerufen und ist als pauschale Ablehnung an den israelischen Staat im Rahmen der Meinungsfreiheit geschützt. In der Vergangenheit wurde mehrmals richterlich festgestellt, dass eine Strafbarkeit nicht vorliegt, aber auch das Sittlichkeitsempfinden, das im Rahmen von Verstößen gegen die „öffentliche Ordnung“ zu prüfen ist, wird durch diese grundsätzliche, kurzgehaltene Kritik nicht verletzt, da insbesondere Rückgriffe auf Bevölkerungsgruppen ausbleiben. Letztendlich empfiehlt es sich zudem, die aufgeworfenen Fragen für die Zukunft in einem Hauptsacheverfahren zu klären, in dem auch ausreichende Zeit bleibt, weitere Beweise und Belege zu erbringen, um die polizeilichen Ausführungen gänzlich als unglaubwürdig oder sachfremd zu widerlegen.
Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung im Vorfeld gilt: Kommt um 19.00 Uhr zu den Katharinentreppen oberhalb des Dortmunder Hauptbahnhofes. Macht deutlich, dass 70 Jahre Israel kein Grund zum feiern sind!
Quelle: “DortmundEcho” / DIE RECHTE – Kreisverband Dortmund