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Das Tierschutzgesetz vom 24. November 1933

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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Am 24. November 1933 wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet. Hermann Göring gab noch 1933 einen Erlaß gegen die Vivisektion an Tieren. „Für den deutschen Menschen sind die Tiere nicht nur Lebewesen im organischen Sinne, sondern Geschöpfe, die ein eigenes Empfindungsleben führen, die Schmerz empfinden, Freude, Treue und Anhänglichkeit empfinden“, schrieb Göring. Er wandte sich dagegen, Tieren bei lebendigem Leib das Herz freizulegen, den Schädel aufzumeißeln oder Gliedmaßen abzuschneiden, „um zu beobachten, wie die Organe arbeiten und was für Folgen nach dem Verlust derselben auftreten“.

Der Historiker Daniel Heintz stellte im Oktober 2008 sein neues Buch zum Thema Tierschutz im Dritten Reich „Tierschutz im Nationalsozialismus – Moralischer Idealismus im Gegensatz zu unmenschlichen Tyrannei?“ vor. Diese Gegenüberstellung wird in den meisten der wenigen Publikationen zu diesem Thema aufrechterhalten. In seinem Buch wird erstmals das Thema Tierschutz im dritten Reich umfassend, objektiv und auf wissenschaftlicher Basis dargestellt. Es wurde aufgezeigt, daß die Verknüpfung von Tierschutz und nationalsozialistischer Weltanschauung tiefgreifend und in sich logisch war. Damit entzieht das Buch dieses Thema der Polarisierung zwischen hoher Ethik des Tierschutzes einerseits und einer gegenwärtig im Sinne der politischen Korrektheit als rein verdammenswert wahrgenommenen Epoche deutscher Geschichte andererseits und reiht es sachlich in die Grundsatz- und Alltagspolitik des nationalsozialistischen Deutschlands ein.

Dr. Krochmalnik, Dozent an der jüdischen Hochschule in Heidelberg, sagte über Tierschutz im Dritten Reich: „Die Nazis führten gleich nach der Machtübernahme eine vorbildliche Tierschutzgesetzgebung ein.“

Die Nationalsozialisten setzten Tier- und Naturschutz in Gesetze um. Hitler war Tierversuchsgegner und Vegetarier. Reichsbauernführer Walther Darré sorgte persönlich dafür, daß der Führer immer frisches Bio-Gemüse bekam. Lina Hähnle versicherte, daß Hitler „seine schützende Hand über die Hecken“ hielt und für „verstärkten Vogelschutz“ eintrat. Heinrich Himmler pries in einer Rede die alten Germanen, die „von der göttlichen Ordnung der ganzen Pflanzen- und der ganzen Tierwelt überzeugt waren“. Er sprach über die Rechte von Mäusen und Ratten und warnte davor, über solche Betrachtungen zu lachen. „Es wäre besser“, meinte er, „wir pietätlosen Menschen würden unser Haupt neigen von der Tiefe und Größe dieser Weltanschauung.“ Himmler war für den Erhalt anderen Lebens sehr sensibel, er sagte: „Es hat mich außerordentlich interessiert, neulich zu hören, daß noch heute die buddhistischen Mönche, wenn sie abends durch den Wald gehen, ein Glöckchen bei sich tragen, um die Tiere des Waldes, die sie zertreten könnten, zum Ausweichen zu veranlassen, damit ihnen kein Schaden zugefügt wird. Bei uns aber wird auf jeder Schnecke herumgetrampelt, jeder Wurm wird zertreten.“ Der SS-Führer wird von einigen Historikern zum „grünen Flügel“ der NSDAP-Leitung gezählt, ebenso wie Darré, Rudolf Heß, Fritz Todt und Alwin Seifert. Sie schwärmten für regenerative Energien, alternative Heilkunst und Bio-Landwirtschaft. Manche von ihnen sympathisierten zeitweise mit Steinerschen Lehren. Himmler ließ von der SS biologisch-dynamische Versuchshöfe betreiben, unter anderem im KL Dachau. Göring sorgte dafür, daß nach der Machtübernahme 1933 als erstes ein neues Tierschutzgesetz verordnet wurde und zwei Jahre später ein Naturschutzgesetz. Beide wurden von der Bundesrepublik weitgehend übernommen und galten noch lange als vorbildlich. Adolf Hitler erließ sogar ein Gesetz gegen die Haltung von Fischen in einem Goldfischglas. Im ersten deutschen Tierschutzgesetz vom 24. November 1933 heißt es im Paragraph 1 unter Abschnitt 1 :

Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu mißhandeln. Ein Tier quält, wer ihm länger dauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht; unnötig ist das Quälen, soweit es keinem vernünftigen, berechtigten Zweck dient.

Diesem Grundsatz folgend, werden im weiteren Gesetz „Haltung, Unterbringung und Beförderung“ geregelt; detaillierte Bestimmungen gibt es auch zu Züchtung und vor allem zu Tierversuchen.

Die Naturschutzverbände stimmten dieser Politik zu. Der Reichsbund Vogelschutz, Vorläufer des heutigen NABU, wurde dafür mit einer Monopolstellung belohnt (andere Vogelschutzverbände traten bei), die die Umsätze des Vereins von 45.000 Reichsmark (1932) auf 85.000 Reichsmark (1941/42) steigerten. Auch der Bund Naturschutz in Bayern (die Kernorganisation, aus der später der B.U.N.D. entstand) bemerkte 1933: „Keine Zeit war für unsere Arbeit so günstig, wie die jetzige unter dem Hakenkreuzbanner der nationalen Regierung.“

 

Quelle

  1. Arthur Schopenhauer: Über die Grundlage der Moral, § 19 – Bestätigung des dargelegten Fundaments der Moral
  2. Arthur Schopenhauer: Preisschrift über die Grundlage der Moral, nicht gekrönt von der Königlich Dänischen Sozietät der Wissenschaften, Werke IV, S. 238.
  3. Zitiert von Eugen Drewermann in: Die Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland.
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