Nachdem Rudolf Höß, von 1940 bis 1943 Kommandant von Auschwitz, gefoltert worden war, log er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, um das Leben seiner Frau und seiner Kinder zu schützen. Selbst wenn Folter und Zwang nicht nachgewiesen werden könnten, ist die Tatsache, dass die von ihm beschriebene Vergasungsmethode wissenschaftlich unglaubhaft ist, ein überwältigende Grund dafür, um zu erkennen, dass Höß’ Geständnis völlig falsch ist.
Dennoch galt die Verurteilung und anschließende Hinrichtung von Höß in Polen am 16. April 1947 als ein Testament der Grausamkeit der Deutschen im Allgemeinen.
Ob Sie es glauben oder nicht, aber eine Aussage wie diese, welche die offiziell abgesegnete Schilderung bezweifelt, kann in einer Anzahl westlicher „Demokratien“ ein Vergehen sein, und in den Ländern, die abweichende Ansichten zu diesem Thema (noch?) nicht unter Strafe gestellt haben, gelten solche Ansichten zumindest als tadelnswert.
Dieses Video diskutiert die gesellschaftliche und strafrechtliche Verfolgung jener Personen, die eine abweichende Ansicht zu historischen Ereignissen äußern, welche gemeinhin als Holocaust bezeichnet werden. Es verurteilt diese Verfolgung und legt die Illegalität und Amoralität solcher Aktivitäten offen. Es präsentiert zudem eine Reihe schlagkräftiger Argumente, die zeigen, dass die abweichlerischen = revisionistischen Ansichten zum Holocaust vernünftig sind. Ein kurzer Blick in die politische Absichten derjenigen, welche die orthodoxe Holocaust-Geschichte fördern, rundet diese erstaunliche Video ab.