Der Nationalsozialismus spricht sich gegen eine Eigenständigkeit der Marktwirtschaft aus; diese solle dem Volke dienen und nicht dem Kapital. Daher gibt es im nationalsozialistischen Staat keine ausschließlich sich selbst überlassene Wirtschaft. In den Beziehungen zwischen Wirtschaft und Volk sieht der Nationalsozialismus das Volk als das Unverletzliche. Die Errichtung eines autarken Wirtschaftssystems verbunden mit der Verwirklichung der Nahrungsfreiheit sind die primären Ziele seiner Wirtschaftspolitik.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit von 1933 bis 1939
Die Autarkie war nach der Nationalen Erhebung 1933 die einzige Möglichkeit, Deutschlands Wirtschaft aufrechtzuerhalten, da es auch im Ausland an Kreditgebern mangelte. So begann die Reichsregierung, die Volkswirtschaft mit Vierjahresplänen zu steuern. Zum Ärger der Siegermächte des Ersten Weltkrieges wuchs das Deutsche Reich bis 1939 zu großer wirtschaftlicher Stärke heran. Die Arbeitslosigkeit wurde bis 1938 u. a. durch zielgerichtete Arbeitsbeschaffung weitgehend abgebaut und das Volkseinkommen verdoppelt.
Der schnelle Abbau der Arbeitslosigkeit trug hauptsächlich zur Zustimmung der Politik der NSDAP seitens der Bevölkerung bei. Nicht nur Regierung und Partei, sondern jeder Staatsbürger sollte mit Ideen und Anregungen zur Arbeitsbeschaffung beitragen. Die Reichsregierung wollte durch große öffentliche Arbeiten einen ersten Anstoß geben, aber auch die Wirtschaft wurde aufgefordert, Initiativen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen, so der Wirtschaftsfachmann Hans Kehrl.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht spielten die Aufwendungen für die Rüstung in den Jahren 1933 bis 1935 für die Wirtschaftsentwicklung zunächst nur eine geringe, 1936/37 eine mäßige und erst 1938/39 eine große Rolle. Sie blieben aber auch dann noch als Motor wirtschaftlichen Wachstums weit hinter den Investitionen für den nicht rüstungsbedingten Bereich zurück. Ein „normales“ Maß an Ausgaben für Wehrmacht und Rüstung wurde erst überschritten, als die Arbeitslosigkeit nahezu beseitigt war.
Die Wirtschaft zwischen 1933 und 1939 blieb eine Marktwirtschaft. Sie wurde aber teilweise durch staatliche Eingriffe überformt. Es fand eine allmähliche Verlagerung hin zu staatlicher Einflußnahme statt.
„Die nationale Regierung wird das große Werk der Reorganisation der Wirtschaft unseres Volkes mit zwei großen Vierjahresplänen lösen: Rettung des deutschen Bauern zur Erhaltung der Ernährungs- und damit Lebensgrundlage der Nation. Rettung des deutschen Arbeiters durch einen gewaltigen und umfassenden Angriff gegen die Arbeitslosigkeit.“ — Adolf Hitler am 1. Februar 1933 vor dem Reichstag
Im Frühjahr 1937, d. h. vier Jahre nach Beginn der von Hitler propagierten „Arbeitsschlacht“, war der Anteil der Arbeitslosen von 33 Prozent auf nur noch 6,5 Prozent zurückgegangen, und im Frühjahr 1938 (vor dem Anschluß Österreichs) gab es nur noch 507.000 statistisch erfaßte Arbeitslose, d. h. 2,7 Prozent. Die Vollbeschäftigung war unter Berücksichtigung der Fluktuation fast erreicht und wurde Anfang 1939 Wirklichkeit. Zudem hatte sich die Anzahl der arbeitsfähigen Kräfte in den fünf Jahren von 18 Millionen auf 20,5 Millionen erhöht.
In diesen fünf Jahren hatte sich die Anzahl der gebauten Wohnungen gegenüber 1932 verdoppelt, die Investitionen der Verkehrswirtschaft waren bis 1938 mit 3,8 Milliarden RM gegenüber 1932 auf das 4,5fache gestiegen. Von diesen Investitionen entfielen 1938 allein 45 Prozent auf den Straßenbau (davon schon 1934 178 Millionen RM für die Reichsautobahnen). Für 1938 lauteten die Zahlen 915 Millionen bzw. 50 Prozent. Die größte Steigerung erreichten die Industrie-Investitionen. Sie waren nach 2,6 Milliarden RM 1928 auf ein Tief von nur 439 Millionen 1932 gesunken. Ein Betrag von 2,6 Milliarden wurde schon 1937 wieder überschritten und 1939 ein Industrie-Investitionsvolumen erreicht, das dem Zehnfachen von 1932 entsprach. Die Anzahl der im Deutschen Reich zugelassenen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen hatte sich seit 1933 verdreifacht.
Das deutsche Bauerntum ging aus der Nationalen Erhebung gestärkt hervor. Die Errichtung eines „Bauernstaates“ war laut Nationalsozialismus die Folgerung aus dem Studium der Gesetze des Lebens und der Geschichte und sollte mit einseitiger Standespolitik nichts zu tun haben.
Die nationalsozialistische Agrarpolitik wurde mit dem Reichserbhofgesetz vom 1. Oktober 1933 eingeleitet. Die Bauernhöfe wurden so vor Überschuldung und Zersplitterung geschützt, damit sie „dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern verbleiben.“ Das Bauerntum wurde im Dritten Reich vor den Einflüssen kapitalistischer Bodenspekulation geschützt. Ziel waren die Sicherung der Ernährung auf eigener Scholle für Sippe und Familie und die Nahrungsfreiheit der Völker.
Die heutzutage noch immer bestehenden Steuerklassen I bis IV und das Kindergeld führte die Regierung mit der Reichsfinanzreform von 1934 ein. Sie verfolgte damit die politische Absicht, die Steuerlast zugunsten der Verheirateten und der Familien mit Kindern zu mildern und zum Nachteil der Ledigen zu erhöhen. Bezüglich der Besteuerung von Eheleuten wurden die Verdienste von Ehemann und Ehefrau addiert und wie diejenigen einer Einzelperson besteuert, so daß sich kein steuerlicher Vorteil ergab, wenn beide Elternteile arbeiteten. Familienunfreundliche Doppelverdiener-Ehen sollten auf diese Weise verhindert werden. Des weiteren wurde eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes und der Geringverdiener herbeigeführt.
Das gesamte Steueraufkommen des Reiches, einschließlich der Kriegszuschläge, betrug im ersten Drittel des Rechnungsjahres 1940 etwa 8 Milliarden Reichsmark.[16] Betrachtet man das steile Anwachsen des Kindergeldes und der Familienbeihilfen während des Krieges, dann ergibt sich – gemessen am Stand von 1938 – für die ersten dreieinhalb Kriegsjahre eine Vervielfachung: Im Jahr 1939 stiegen die Leistungen um 25 Prozent, 1940 um 28 Prozent, 1941 um 56 Prozent und 1942 um 96 Prozent.
Von kriegsbedingten Steuererhöhungen blieben der Mittelstand und Geringverdiener wie Arbeiter, Bauern, einfache Angestellte und Beamte verschont: Sie hatten bis zum 8. Mai 1945 keinerlei direkte Kriegssteuern zu zahlen. Zwar versuchte die Reichsfinanzverwaltung immer wieder einmal, auch diese Einnahmequelle zu erschließen, doch verhinderten Hitler, Göring und Goebbels dies bis zum letzten Tag „aus politischen Gründen“. Ein Vorstoß, die hohen Familienunterhaltsleistungen wenigstens zu besteuern, scheiterte ebenfalls am sozialpolitischen Protektionismus der obersten Führung.
Für die durchschnittlichen Steuerzahler wurden lediglich Bier und Zigaretten teurer. Stimmungspolitisch wohlüberlegt nahm man sogar auf regionale Befindlichkeiten Rücksicht: Der Kriegszuschlag auf den Hektoliter Bier im damaligen südostdeutschen Verbrauchergebiet – also in München, Pilsen oder Wien – wurde um fast ein Drittel tiefer angesetzt als im restlichen Reich.
Im Zweiten Weltkrieg durften weder die Familienunterhaltsleistungen an die Soldatenfamilien noch der Sold oder der Lohn für kriegsbedingte Überstunden und Sonderschichten gepfändet werden. Dasselbe galt für das Kindergeld. Solche Gesetze sicherten die gesellschaftliche Basis der nationalsozialistischen Führung. Um in den Zeiten des offiziellen Lohn-, Preis- und Mietstops doch eine kräftige Lohnerhöhung zu erreichen, wurden ab Ende 1940 die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erstmals (und bis heute) von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt.
Mit den Reichen und den Unternehmen ging die Reichsregierung weit weniger zartfühlend um. So stieg die Körperschaftssteuer bis auf 55 Prozent. Hinzu kamen die ab 1941 wirksame Gewinnabführung und der Einkommenssteuerzuschlag, der die Normalsteuer der Besserverdienenden seit September 1939 um 50 Prozent erhöhte.
Die deutschen Hausbesitzer mußten Ende 1942 eine Sonderabgabe von acht Milliarden Reichsmark entrichten. Das entspricht einem heutigen Wert von mindestens 80 Milliarden Euro. Die binnen drei Monaten beigetriebene Sonderabgabe machte rund 20 Prozent der im Haushaltsjahr 1942/43 erwirtschafteten innerdeutschen Kriegseinnahmen aus. Zunächst hatte der Finanzminister einen um die Hälfte niedrigeren Betrag ins Spiel gebracht, doch das erschien den Parteidienststellen als politisch unerwünschtes „Geschenk an die Hausbesitzer“.
Im November 1941 verfügte die Regierung eine Rentenerhöhung von 15 Prozent, wobei die Kleinrentner besonders begünstigt wurden. Erst seit dieser Zeit sind die deutschen Rentner krankenversichert, bis dahin mußten sie sich an die Wohlfahrt wenden. Verbunden mit einer Nachzahlung für drei Monate löste die Reform unter den Senioren nach den Beobachtungen des SD „sichtbare Befriedigung und große Freude aus“.
Mit materieller Umverteilung verbunden senkte die nationalsozialistische Führung die Klassengrenzen im Inneren. Der sozial ausgleichende Egalitarismus des nationalen Sozialismus ließ die Sympathiewerte des Nationalsozialismus im Inneren immer wieder steigen.
Der Schuldnerschutz rangierte seit 1933 vor den Interessen der Gläubiger. Ein im Oktober 1934 erlassenes Reichsgesetz ersetzte die „fast unbeschränkte Gläubigerfreiheit“ der Vergangenheit. Sämtliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Räumung einer Wohnung wegen Mietschulden, konnten gerichtlich abgewendet werden, wenn sie „eine dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härte“ darstellten.