Der Erste Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland, Republik Österreich, Teilen der Schweizerische Eidgenossenschaft und vielen weiteren Staaten, wie zum Beispiel der Russischen Föderation, Volksrepublik China, Hellenischen Republik, Französischen Republik, dem Königreich Schweden, Königreich Thailand, den Vereinigten Mexikanischen Staaten oder der Demokratischen Volksrepublik Korea. Er wird auch als Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Tag der deutschen Arbeit bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung in der BRD ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.
Weniger bekannt ist, dass erst die Nationalsozialisten diesen Tag als gesetzlichen Feiertag in Deutschland einführten.
Der Gedanke des 1. Mai Feiertages geht zurück auf den von der nordamerikanischen Arbeiterbewegung am 1. Mai 1886 ausgerufenen Generalstreik, in dessen Folge bei Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten auf dem “ Haymarket “ von Chicago zahlreiche Arbeiter getötet und hunderte verletzt wurden. Auf dem Gründungskongreß der Zweiten Sozialistischen Internationalen im Jahre 1889 wurde der 1. Mai zum Gedenken an die Opfer des “ Haymarket “ zum “ Tag der Arbeit „. Seit diesem Tag gab es weltweit immer wieder Bemühungen, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag zu etablieren.
In Deutschland scheiterten diese Versuche jahrzehntelang. Lediglich im Jahre 1919 stimmte die Weimarer Nationalversammlung mehrheitlich dafür, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, allerdings war das entsprechende Gesetz nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt.
Erst den Nationalsozialisten gelang es, den 1. Mai dauerhaft als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Mit Gesetz vom 10. April 1933 bestimmten sie den 1. Mai dauerhaft zum “ Feiertag der nationalen Arbeit „. Adolf Hitler erklärte am 1. Mai 1939, der Sinn dieses Tages sei “ Der Feiertag zu sein all der schaffenden Menschen und das Fest der deutschen Volksgemeinschaft „.
Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit. Vom 10. April 1933:
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1 Der 1. Mai ist der Feiertag der nationalen Arbeit.
§ 2 Für diesen Tag finden die für den Neujahrstag geltenden reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Weitere Bestimmungen kann der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda erlassen.
Berlin, den 10. April 1933.
Der Reichskanzler
Adolf HitlerDer Reichsminister des Innern
FrickDer Reichsminister für
Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels
Selbst der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund, der sich als ökonomischer Arm der sozialistischen Arbeiterbewegung verstand, zollte dieser Leistung seine Anerkennung und begrüßte am 15. April 1933, “ dass die Reichsregierung diesen unseren Tag zum gesetzlichen Feiertag der nationalen Arbeit, zum deutschen Volksfeiertag erklärt hat. Der Deutsche Arbeiter soll am 1. Mai standesbewusst demonstrieren, soll ein vollberechtigtes Mitglied der deutschen Volksgemeinschaft werden, Kollegen und Kolleginnen in Stadt und Land! Ihr seid die Pioniere des Maigedankens. Denkt immer daran und seid stolz darauf „.
Auf Straßen und an öffentlichen Plätzen waren – vornehmlich in Berlin – die Worte zu lesen: “ Es gibt nur noch einen Adel – den Adel der Arbeit ! “
Der deutsche Industrie – und Handelstag richtete anläßlich des „Feiertages der nationalen Arbeit “ an den Reichskanzler folgendes Telegramm: “ Der Deutsche Industrie- und Handelstag spricht ihnen, Herr Reichskanzler, den wärmsten Dank für den großen Gedanken des deutschen 1. Mai aus. Möge in gegenseitigem Verstehen der Leistungen und Bedürfnisse aller Träger der Arbeit darauf eine unzerbrechliche, unverbrüchliche starke Volksgemeinschaft der nationalen Arbeit für Größe, Freiheit und Wohlfahrt des deutschen Volkes erwachsen. “
Der Alliierte Kontrollrat bestätigte nach 1945 den 1. Mai als Feiertag, lediglich das Wort „national“ wurde entfernt. und später wurden durch Gesetze der einzelnen Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen.
Brauchtum
Die Römer feierten im Mai die Floralien, ein Fest zu Ehren der Blumen-Göttin Flora, einer Patronin des Frühlings und der Blumen. Die Römer führten gewöhnlich ihre Bräuche in Ländern ein, die sie eroberten. Bei den Kelten war aber bereits das Beltanefest verbreitet, so daß mit der Zeit Floralien und Beltanefest zum Maifest verschmolzen wurden. Bemerkenswert ist, daß das Maifest auf erbitterten Widerstand gestoßen ist; so wurde es 1555 in Schottland verboten, 1644 untersagte das englische Parlament das Aufstellen von Maibäumen.