Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt.
Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig und rechtsverbindlich betrachtet. Heinrich Wolf erwähnt in seiner Weltgeschichte der Lüge (1937), daß viele nationalgesinnte Deutsche über die nach 1933 einsetzende Rom-Politik verwundert waren. Im Handbuch der Judenfrage von 1944 wird dazu ausgeführt, daß es nicht möglich gewesen sei, eine weitere Front aufzumachen.
Armin Roth: Das Reichskonkordat vom 20. 7. 1933 (1937)
https://ia903205.us.archive.org/27/items/DasReichskonkordatVom20.07.1933/RothArmin-DasReichskonkordatVom20.07.1933193767S.ScanFraktur.pdf