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„Ermächtigungsgesetz“ – das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich

Vor 3 Jahren
Lesezeit: 3 Minuten
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Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich war ein Ermächtigungsgesetz. Mit Verabschiedung von Ermächtigungsgesetzen konnte der Reichstag gemäß Weimarer Reichsverfassung von 1919 der Reichsregierung die befristete Befugnis zur Gesetzgebung übertragen. Diese Übertragung war im Spannungsfall von einer Zweidrittelmehrheit im Reichstag abhängig. Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren 1919 bis 1924. So regierte Reichspräsident Friedrich Ebert während der Hälfte seiner Amtszeit mit Hilfe von Ermächtigungsgesetzen.

Speziell wird der Begriff Ermächtigungsgesetz zumeist mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich in Verbindung gebracht, welches am 23. März 1933 vom Reichstag beschlossen und am 24. März verkündet wurde. Dieses Gesetz kam infolge der von Reichspräsident Hindenburg nach dem Reichstagsbrand erlassenen Reichstagsbrandverordnung zustande. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde auf jeweils vier Jahre begrenzt, allerdings 1937 und 1939 durch den Reichstag sowie während des Zweiten Weltkrieges 1943 per Führererlaß verlängert. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde die neue Reichsregierung zur nationalsozialistischen Umstrukturierung des Staates befugt.

Am 30. Januar 1937 verlängerte der Reichstag das Ermächtigungsgesetz um weitere vier Jahre. Der Führer Adolf Hitler erstattet in einer Regierungserklärung einen „mit Beifallsbegeisterung“ aufgenommenen Rechenschaftsbericht über die vier Jahre der nationalsozialistischen Staatsführung. In der sodann abgegebenen Regierungserklärung äußerte er, daß „jener Teil des Versailler Vertrages seine natürliche Erledigung gefunden hat, der unserem Volk der Gleichberechtigung nahm.“ Feierlich zog er die „einer schwachen Regierung wider deren besseres Wissen abgepreßte“ Kriegsschulderklärung zurück.

In einer Rede anläßlich der Einweihung eines Kriegsgefallenendenkmals am 31. Januar 1937 antwortete der französische Außenminister Yvon Delbos in sehr versöhnlicher Weise auf die Regierungserklärung Adolf Hitlers.

Inhalt

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Klarstellung

„In den letzten Jahren vor Reichskanzler Hitler wurde nur noch mit Hilfe des Art. 48 der Reichsverfassung, das heißt per Notverordnungen regiert. Seine Ernennung zum Reichskanzler verlief absolut legal. […] Hitler hat sich an die Spielregeln der Verfassung gehalten. Vorgesehen war auch das Regieren über ein Ermächtigungsgesetz. Das nahm er für vier Jahre in Anspruch. Übrigens, in Polen hatte Pilsudski ebenfalls mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert. Ebenso wurde in den USA, Großbritannien, Frankreich und anderen Staaten in dieser Weise regiert. Niemand in der Welt hatte sich darüber aufgeregt. Bei Hitler sollte es plötzlich anrüchig sein. Warum? Weil es eben Hitler war!“ — Erich Glagau (* 1914), ostpreußischer Schriftsteller[1]

Quelle

  1. Erich Glaugau: Erinnerungen eines Zeitzeugen: Erlebte Vergangenheit, Gegenwart, Blick in die Zukunft. Baunatal 2002. Seite 19

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