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Türke vergewaltigt junge Deutsche vier Stunden lang – Freispruch!

Vor 5 Jahren
in Politik
Lesezeit: 2 Minuten
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Eine Deutsche weigert sich mit Händen und Füßen, mit einem türkischen Migranten Sex zu haben. Der Türke wirft die junge Frau gegen ihren Willen trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Die Vergewaltigung dauert fast vier Stunden. Obwohl die Frau nach Tat wochenlang nicht laufen kann spricht das Gericht in Brandenburg/Havel den Vergewaltiger frei. Begründung: Rücksichtnahme auf kulturelle Eigenheiten des Täters.

Die Frau wollte zuvor bei dem jungen Mann Rauschgift kaufen und folgte ihm in seine Wohnung. Nachdem sie zusammen die Droge Speed konsumiert hatten, äußerte er den Wunsch nach Geschlechtsverkehr. Als die Frau es jedoch ablehnte, mit ihm zu schlafen,warf sie aufs Bett und zog sie aus. Ihre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe. Die Frau schrie zwar „Aufhören“ und wehrte sich, indem sie den Angeklagten am ganzen Körper kratzte. Doch irgendwann gab sie auf und ließ „es über sich ergehen, wie sie es ausdrückte. Mehrmals sei er in sie eingedrungen, die ganze Tortur habe erst nach vier Stunden geendet, als er einen Anruf erhielt und plötzlich fort musste, so dass auch sie gehen konnte. Erst nach Stunden ließ der Peiniger von seinem Opfer ab.Staatsanwaltschaft und Schöffengericht glaubten zwar den Worten des Opfers und waren sich einig, dass die Handlungen des Türken gewalttätig waren. „Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht laufen konnte.

Stundenlange Tortur

Staatsanwalt: Urteil muss ein „harter Schlag“ für Frau sein

Das Gericht zweifelt nicht daran, dass der Geschlechtsverkehr gewalttätig und gegen den Willen der Frau stattgefunden hatte. Entscheidend für das abschließende Urteil war letztlich die an das Opfer gerichtete Frage nach dem Vorsatz der Handlung. Es wäre möglich, dass der Mann gedacht haben könnte, sie sei damit einverstanden gewesen, bemerkte die Frau. Ferner könne sie nicht beurteilen, ob der Türke aufgrund seines Kulturkreises die Handlung, die sie als Vergewaltigung empfand, vielleicht für wilden Sex gehalten haben könnte, heißt es im Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ weiter. Für den deutschen bzw. österreichischen Rechtsstaat stellen Fälle wie dieser ein Problem dar. Immer öfter berufen sich Gerichte bei ihren Entscheidungen auf die kulturellen Sitten der Täter und kommen so zu teils haarsträubenden Urteilen.

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