Sie probieren es mit allen Mitteln und werden immer wieder durch die Justiz – entweder bereits in Form der Staatsanwaltschaft oder später durch die Gerichte – gemaßregelt. Erneut wurde ein Ermittlungsverfahren eingestellt, welches die Dortmunder Polizei initiiert hatte, obwohl bereits im Vorfeld deutlich war, dass kein Straftatbestand vorliegen würde. Am 9. November 2017 kam es zu den traditionellen Protesten gegen das Gutmenschen-Gedenken in Dortmund-Dorstfeld, bei welchem auch Vertreter der jüdischen Gemeinde anwesend sind und die Veranstaltung deshalb traditionell von einem Großaufgebot der Polizei begleitet wird. Deren Beamte gingen mit weiträumigen Platzverweisen gegen zahlreiche Anwohner vor, so dass eine Spontankundgebung gegen diese Repressionen angemeldet wurde, bei der auch die Unverhältnismäßigkeit thematisiert wurde, mit welcher ein ganzer Stadtteil für einige Dutzend Politiker und herangekarrte Demonstranten lahmgelegt wird, weiterhin wurde die Parole „Nie wieder Israel“ skandiert. Letzteres sah die Polizei vor Ort als einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung, obwohl die ständige – und jüngst erneut bestätigte – Rechtsprechung die Parole als gänzlich unverdächtig einstuft, eine Straftat darstellen zu können. Auch einen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ wollten die Polizisten gesehen haben, die Teilnehmer wären mit den ablehnenden Äußerungen gegenüber dem gutmenschlichen Gedenken vom eigentlichen Versammlungsthema abgewichen. Ein halbes Jahr später ist klar: Diese Argumentation ließ sich nicht aufrecht erhalten. Tatsächlich war sie von vornherein falsch und missachtete genau jene Gesetze, welche die Polizei eigentlich verteidigen will.
Spontane Protestmahnwache am 9. November 2017
Meinungsfreiheit und Gesetzesauslegung:
Keine Ruhmesblätter der Dortmunder Polizei
Dass es sich bei der Parole „Nie wieder Israel“ nicht um eine Straftat handelt, dürfte jedem Polizisten bewusst sein, der mehr als einmal auf einer nationalen Versammlung, insbesondere der Partei DIE RECHTE, begleitend tätig gewesen ist – diese Parole wird seit vielen Jahren regelmäßig und ohne juristische Folgen skandiert. In Ablehnungsäußerungen gegenüber dem Gutmenschen-Gedenken jedoch ein planmäßiges Abweichen von dem angemeldeten Thema – dem Protest gegen die weiträumigen Platzverweise – zu sehen und dies damit zu begründen, dass plötzlich Fahnen, eine Lautsprecheranlage und Transparente mit sich geführt worden wären, ist wohl eine bewusste Ausblendung der Realität durch die Polizei: Zwischen Anmeldung der Versammlung und dem Erscheinen der meisten Teilnehmer lagen etwa zehn Minuten. Zeit genug, um in Dorstfeld eben alle Hilfsmittel kurzfristig aufzutreiben, die es braucht, um gegen Polizeiwillkür zu protestieren und nebenbei auch noch deutlich zu machen, dass die einseitige Gedenkveranstaltung im Stadtteil nicht auf allzu große Begeisterung stößt. Wer darin Straftaten sieht, verschließt entweder bewusst die Augen oder hat schlichtweg keine Ahnung von den Gesetzen, die in diesem Land gelten.