Der juristische Grundentwurf richtete sich anfänglich gegen die organisierte Kriminalität in Europa und wie man diese finanziell schwächen kann. Als die Nationaldemokratische Partei Deutschlands darüber des Erstemal im Ausschuß sprachen ging es darum, wie man z. B. der Mafia u. a. kriminellen Organisationen das Handwerk legen kann indem man z. B. Konten beschlagnahmt oder andere Wertgegenstände entzieht, bis hin zum geistigen Eigentum. – Soweit so gut, jedoch wollen einige Kolleginnen und Kollegen die genannte Zielgruppe des Gesetzesentwurfes deutlich ausweiten.
So sollen unter anderem Täter von „rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen“ Straftaten in Zukunft europaweit durch Sicherstellungen von Eigentum belangt werden können.
In letzter Konsequenz soll es noch nicht einmal mehr nötig sein, rechtsgültige Verurteilungen abwarten zu müssen. Schon im Verdachtsfall oder auf der Grundlage erstinstanzlicher Entscheidungen soll es möglich sein mit drakonischen Strafen und finanziellem Ausbluten die hilflosen Justiz-Opfer empfindlich zu treffen. Ein bloßer Verdacht soll künftig ausreichen, um z. B. Personen missliebiger Meinungen, finanziell zu bekämpfen.