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Die völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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Ostdeutschland (auch Deutsche Ostgebiete) ist die Bezeichnung für das deutsche Reichsgebiet östlich der Oder-Neiße-Linie. Fälschlicherweise wird oft das Gebiet der ehemaligen DDR, die derzeitige Ost-BRD, als Ostdeutschland bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Teile Mitteldeutschlands und Norddeutschlands.

„Gemäß dem Potsdamer Abkommen ist das deutsche Gebiet östlich von Oder und Neiße als Teil der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands der Republik Polen nur zur einstweiligen Verwaltung übergeben worden. Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands. Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.“ — Erklärung aller Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der KPD am 13. Juni 1950[1]

Die preußisch-litauische Grenze wurde bereits im Jahre 1230 endgültig festgelegt. Auch die deutsch-polnische Grenze in Schlesien geht auf das Jahr 1335 zurück und in Ostpreußen ist die deutsch-polnisch-litauische Grenze seit 1422 ebenfalls im wesentlichen unverändert geblieben bis zum Schanddiktat von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg gegen Deutschland.

Ostdeutschland wurde aufgrund des sogenannten Potsdamer Abkommens vorbehaltlich der Regelung durch einen „Friedensvertrag“ vorübergehend unter polnische, sowjetische und litauische Verwaltung gestellt. Zu den Gebietsrauben von 1945 gehörten mit 114.296 km² mit (1939) 9,56 Mio. Einwohnern Ostpreußen, fast ganz Schlesien, der größte Teil Pommerns und ein Teil Brandenburgs. Schon beim Versailler Vertrag und Vertrag von St. Germain wurden das Memelgebiet, Posen, Sudetenland, Danzig, Westpreußen (der sog. Polnische Korridor) und Elsaß-Lothringen fortgerissen.

Die Bevölkerung in den Gebieten Ostdeutschlands wurde vertrieben oder ermordet. Es ist lediglich eine überschaubare Zahl an Deutschen – sogenannte Polendeutsche – zurückgeblieben. Rund 800.000 Deutsche sind bei der Vertreibung von 1945 zurückgeblieben. Ebenfalls heimatvertriebene Polen, Russen und Ukrainer der ehemaligen Sowjetunion besiedelten diese Gebiete vorerst neu.

Daß die Potsdamer Konferenz mitnichten irgendeinen endgültigen Status der deutschen Ostgebiete festgelegt hatte, bestätigte sich auch noch danach in Form mehrerer Bekräftigungen seitens beider Alliierter, der westlichen, wie des östlichen.

Westliche Bekräftigung der Zugehörigkeit zu Deutschland auf der Marshall-Plan-Konferenz

Der Status Ostdeutschlands als unbestritten integralem Bestandteil Deutschlands wurde im Juli 1947 auf einer Konferenz um den Marshall-Plan nochmals bestätigt, indem es hieß:

„[…] Die Konferenz war kaum mehr als ein Schlagabtausch, bei dem Molotow den Amerikanern und Briten vorwarf, sie wollten Deutschland mit Hilfe des Marshall-Plans wirtschaftlich versklaven und politisch spalten; die Außenminister Amerikas und Großbritanniens machten dagegen auf die Vorläufigkeit der Grenzen im Osten Deutschlands, insbesondere auf das Provisorium der ‚polnischen Verwaltung‘ der deutschen Ostgebiete, aufmerksam.“[2]

Östliche Bekräftigung der Zugehörigkeit zu Deutschland in Ost-Berlin

Nach Äußerungen des russischen Hochkommissars Wladimir Semjonow in Gesprächen mit bürgerlichen Politikern der damaligen DDR ist von russischer Seite über die künftige Ostgrenze Deutschlands das letzte Wort noch nicht gesprochen:

„Verblüfft beobachteten die SED-Genossen, daß sich der Sonderbotschafter Semjonow zunehmend mit Leuten umgab, die nie die Vorherrschaft der Sozialistischen Einheitspartei in der DDR anerkannt hatten. Meist waren es Politiker der bürgerlichen DDR-Parteien, die mit Stalins verständnisvollem Vertreter erörterten, wie man den Ulbricht-Staat liberalisieren und verbürgerlichen könne. Fleißig kolportierten sie dann das Semjonow-Wort vom ‚großen Deutschland‘, das wieder zusammengehöre, und genüßlich wurde weitergegeben, daß der Sowjetmensch auch gesagt habe, über die Oder-Neiße-Grenze sei noch nicht das letzte Wort gefallen.“[3]

Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag und dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag gab die BRD-Regierung (jedoch nicht das Deutsche Reich) einen Anspruch auf die deutschen Ostgebiete auf. Damit jedoch ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein kann, hätte die Bundesrepublik Deutschland zuvor über die abzutretenden Gebiete völkerrechtlich auch abtretungs- und somit verfügungsberechtigt sein müssen. Dies war aber zu keinem Zeitpunkt der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik erstreckte sich niemals auch über die ostdeutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße.

Der sogenannte Deutsch-Polnische Vertrag über „gute Nachbarschaft“ und „freundschaftliche Zusammenarbeit“ erkennt die Existenz einer deutschen Minderheit im gegenwärtig durch Polen verwalteten Ostdeutschland an (siehe „Polendeutsche“). Zugleich wurde eine gemeinsame „Zusammenarbeit“ vereinbart.

Unabhängig von der Rückgabe der Verwaltung der bis zum Abschluß eines Friedensvertrages fremdverwalteten Gebiete durch die Sowjetunion (mit dem nunmehrigen Nachfolgestaat Rußland) und Polen dürften auch andere Ansprüche aufgelaufen ein.

Neben der Entschädigung für die begangenen Verbrechen kommen noch Kosten für den Nutzungsausfall auf die Vertreiberstaaten hinzu. Da dem deutschen Volk der von ihm kultivierte Raum über Jahrzehnte der eigenen Nutzung entzogen wurde, sind mittlerweile Schäden in gravierender Höhe entstanden. Dies betrifft z. B. Umwelt, Landwirtschaft, Wohnraum und die zwischenzeitlich geplünderten Bodenschätze.

Für die Rechtmäßigkeit solcher Zahlungen gibt es Beispiele: Um Indianerstämme in Nord- und Süddakota sowie Montana und Oklahoma für entgangene Einnahmen aus Bodenschätzen in gestohlenen Indianerterritorien zu entschädigen, hatte sich nach einem 13 Jahre währenden Rechtsstreit die VS-amerikanische Regierung im Jahre 2009 mit den Indianern geeinigt, 3,4 Milliarden VS-Dollar zu zahlen.[4]

Neben dem Ausgleich der finanziellen Kosten besteht die Möglichkeit, daß die Vertreiberstaaten unentgeltlich über den Zeitraum von einigen Jahren Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, um Ostdeutschland und das Sudetenland wieder aufzubauen.

Der Wert Ostdeutschlands ist unermeßlich und für Deutschland unersetzlich. Würde man pro qm nur 5 € ansetzen, betrüge der Wert in den Grenzen von 1937 ungefähr 594 Milliarden €, des Sudetenlandes 112,5 Milliarden €, aller bis 1945 geschlossen deutsch besiedelten Gebiet im Osten 75.000.000.000 €, d. h. ungefähr 500 Milliarden 250 Millionen €.

  1.  Anmerkung: Es gab kein Potsdamer Abkommen, sondern eine Potsdamer Konferenz
  2. Deutschegeschichte.de
  3. Heinz Höhne: Berija wollte die DDR liquidieren, Der Spiegel, 24/1983, 13. Juni 1983
  4.  vgl.: FAZ, 27. März 2012

Quelle

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