Den weitesttragenden politischen Einfluß unter den sozialistischen Theorien des 19. Jahrhunderts hatte der Marxismus, begründet von dem Juden Karl Marx. Dieser verfaßte gemeinsam mit Friedrich Engels das Kommunistische Manifest (1848) und das Hauptwerk des Marxismus: „Das Kapital“. Der Marxismus hat durch die materialistische Geschichtsauffassung, wonach die Wirtschaft die allein bestimmende Kraft der geschichtlchen Entwicklung ist und alle angeblich geistigen Werke nur Funktionen ökonomischer Gegebenheiten und Bestrebungen sind, jede sittliche Ordnung in Frage gestellt. Er hat durch die Lehre vom Klassenkampf die durch die Industrialisierung schon zersetzte Volksordnung noch unheilvoller zerspalten. Er hat durch das Ziel der klassenlosen Gesellschaft das Prinzip der staatlichen Ordnung verneint. Er hat durch den Gedanken der Weltrevolution die völkische Gemeinschaft preisgegeben und sie durch die Stärkung der internationalen Bindungen verraten. Nach Richtungskämpfen in der deutschen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts wurde der Marxismus die verbindliche Grundlage der Sozialdemokratischen Partei (Erfurter Programm, 1891). Der Versuch, den doktrinären Marxismus durch den Gedanken einer sozialen Evolution abzuwandeln (Revisionismus), setzte sich nicht durch. Der radikale Marxismus bildet die geistige Grundlage des Bolschewismus, der durch die „Diktatur des Proletariats“ die Weltrevolution herbeizuführen strebte.
Der Marxismus, der in Deutschland nach dem Umsturz von 1918 eine ausschlaggebende politische Position errang, konnte das liberalkapitalistische Wirtschaftssystem nicht durch eine gerechte Sozialordnung ersetzen. Erst der Nationalsozialismus hat durch Überwindung der marxistischen Ideen des Materialismus, des Klassenkampfes und der Weltrevolution die Grundlgen einer gesunden Volksordnung schaffen können (Deutscher Sozialismus). Das Volk als eine artgemäß verbundene und geschichtlich gewordene Gemeinschaft ist ihm der Grundtatbestand des menschlichen Zusammenlebens; er erblickt daher in der Ordnung und Entfaltung der Volksgemeinschaft das höchste Ziel. Er erkennt in der schaffenden Arbeit, nicht im Kapital, den Grundwert der Wirtschaftsordnung. Er verkündet daher das Recht auf Arbeit, das dem einzelnen die Sicherung seiner Existenz ermöglicht, und gleichzeitig die Pflicht zur Arbeit, die der einzelne zum Wohle der Gemeinschaft zu erbringen hat. Er gibt der Arbeit ihre eigene Ehre (Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit) und stellt sie unter besonderen Schutz. Er erkennt das Eigentum und die Stellung des Unternehmers an, bindet sie aber durch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Er gibt der Wirtschaft ihre Stellung im Dienst der Volksgemeinschaft, lenkt sie nach staatlichem Plan (Vierjahresplan) und läßt sie unter staatlicher Aufsicht von den ständischen Organisationen und Marktverbänden der Beteiligten selbst verwalten (Wirtschaftliche Selbstverwaltung). Er erfaßt in der Deutschen Arbeitsfront alle Schaffenden, Unternehmer wie Arbeiter, zu einer gemeinsamen Organisation zusammen, die den Klassengegensatz überwinden und den Arbeitsfrieden wahren soll. Er sichert dem Bauerntum als dem Urquell des völkischen Daseins seinen Boden und damit den dauernden Bestand der bäuerlichen Sippe (Reichserbhofrecht). Er erweckt in jedem Volksgenossen das Bewußtsein der Verantwortlichkeit und der Opferbereitschaft gegenüber der Gemeinschaft (NS-Volkswohlfahrt, Winterhilfswerk) und gründet so die Volksordnung auf den Sozialismus der Tat.