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Der Fackelmännerbefehl

mzwnews by mzwnews
September 17, 2023
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Der sogenannte Fackelmännerbefehl ist der Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941. Er besagt, daß sowjet-bolschewistische Banden (auch in deutschen Uniformen – vornehmlich denen der Waffen-SS) in „40 bis 60 km Tiefe ab der Hauptkampflinie alle Siedlungen zu zerstören und die Zivilbevölkerung niederzumachen” hätten. Weiterhin sei darauf zu achten, daß Überlebende zurückblieben, die über die vermeintlich deutschen Greueltaten berichten könnten. Stalin hatte zuvor am 3. Juli 1941 in einer Rundfunkansprache alle Völker der Sowjetunion zum bedingungslosen Partisanenkrieg gegen die Deutschen aufgerufen.

In BRD-Systemmedien wird zuweilen die Behauptung aufgestellt, daß die Deutsche Wehrmacht bei ihrem Vormarsch gegen die Sowjetunion eine Politik der „verbrannten Erde“ betrieben habe, in deren Folge das weite russische Land weitgehend verwüstet worden sei. Diese These ist jedoch schon deshalb unglaubhaft, weil kein Angreifer die für seinen weiteren Vormarsch unabdingbare Infrastruktur des besetzten Gebietes zerstören würde. Das Gegenteil war der Fall: Mit dem Ostackerprogramm baute Deutschland das von den Sowjets zuvor selbst zerstörte Land wieder auf. Die Rote Armee hatte dabei absichtlich sämtliche Grundeinrichtungen auf dem Rückzug zerstört, um so den Deutschen – wie auch der Zivilbevölkerung – die lebensnotwendigen Strukturen zu nehmen. Weiterhin wurde die sowjetische Vorgehensweise nach dem Fackelmännerbefehl auch durch viele Partisanen, die in deutschen Uniformen gefangengenommen wurden, bestätigt.

 

Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:

  1. Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoff-Flaschen ausgerüstet sind. Die Jagkommandos sollen überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über „deutsche Greueltaten“ berichten können.
  2. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien [in gegnerischen Uniformen] Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen. (Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568. Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)[3]

„Fackelmänner-Befehl“ bestätigt. Russischer Sicherheitsdienst FSB veröffentlicht Stalins Order Nr. 0428

Es gehört zu den Binsenweisheiten, daß wissenschaftliche Erkenntnisse fortwährend neue Wertungen und Sichtungen erfahren. Auch geschichtliche Erkenntnisse zählen hierzu, selbst wenn der „Revisionismus“, allerdings nur in Mitteleuropa, die denkbar größte Gegnerschaft der reaktionärsten Dogmatiker findet. Als wir im Frühjahr 1997 (OB 12/97) erstmals Stalins sogenannten „Fackelmänner-Befehl“ veröffentlichten, konnten wir uns nur auf den Fund des im Washingtoner Nationalarchiv (unter der Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568) aufbewahrten Dokuments stützen. Inzwischen aber entschloß sich der Russische Sicherheitsdienst FSB offiziell dazu, den Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941 zu veröffentlichen. Der populär als „Fackelmänner-Befehl“ bekanntgewordene Erlaß Stalins sah vor, daß sowjetische „Jagdkommandos“ 40 bis 60 Kilometer tief in das von der Wehrmacht bereits besetzte Gebiet der damaligen Sowjetunion einzudringen hatten, um es „zu zerstören und in Brand zu setzen“. Dabei sollten „die Jagdkommandos überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet“ werden, um die von Stalin anbefohlenen „Vernichtungsaktionen ausführen“ zu können. Dies, so die Ausführungen des Befehls, „schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über die ,deutschen Greueltaten‘ berichten können“. Der Befehl führt weiter aus, daß zu diesem Zweck in jedem Regiment „Jagdkommandos in Stärke von 20 bis 30 Mann mit der Aufgabe“ zu bilden seien, „Sprengungen und Inbrandsetzungen der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese kühnen Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichteten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen“. Es wird damit offenkundig, daß Stalin mit diesem Befehl die Grundlage und Praxis der „Taktik der verbrannten Erde“ schuf, die aus naheliegenden Gründen immer wieder der deutschen Seite unterstellt wurde. Es ist auch naheliegend, daß dieses verbrecherische Freischärlertum außerhalb der 1907 verabschiedeten Haager Landkriegsordnung lag und deswegen auch von deutscher Seite mit Nachdruck bekämpft werden konnte. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (6/2000) führt am Beispiel der auch in der DDR bei den „Jungen Pionieren“ zwangsweise zu höheren Ehren gekommenen Partisanin Soja Kosmodemjanskaja aus, daß sie mit anderen Freischärlern das bei Moskau gelegene Dorf Petrischtschewo auf der Grundlage dieses Befehls in Brand steckte. Die Partisanin wurde schließlich durch sowjetischen Verrat an die Wehrmacht ausgeliefert und gehängt und später von der Sowjet-Propaganda zu einer „Heldin des großen Vaterländischen Krieges“ stilisiert.[4] Dieser nunmehr von Moskau selbst bestätigte Befehl zwingt die mit dem deutsch-sowjetischen Krieg befaßte Historikerschaft dazu, umgehend den Verlauf von kriegsrechtswidrigen Kampfhandlungen immer auch unter dem Gesichtspunkt Stalinscher Eingriffe im Sinne des „Fackelmänner-Befehls“ zu beleuchten. Selbstverständlich gehört auch hierzu, daß die aus Gründen unwahrer Behauptungen und falscher Bilder geplatzte Propaganda-Schau des Tabak-Millionärs Reemtsma diese Tatsachen zu berücksichtigen hat. Wie verlautet, dauert die wissenschaftliche Überprüfung der Antiwehrmachtsausstellung ohnehin länger als die ursprünglich geplanten drei Monate. Ein erstes Zeichen bemühter Redlichkeit?

Umdeutungsversuche im Sinne der antideutschen politischen Korrektheit

„Der ‚Fackelmänner-Befehl‘ war lediglich einer unter einer großen Anzahl ähnlicher Befehle. Daß er eine besondere Aufmerksamkeit erfuhr, mag darauf zurückzuführen sein, daß ihm Sätze eingefügt sind, wonach die Jagdkommandos der Sowjetpartisanen ‚Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS‘ tragen sollten, um damit den Haß auf die faschistischen Besatzer zu schüren. Weiter liest man: ‚In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Ortschaften in Brand steckten, um die Partisanen zu bestrafen.‘ Diese erweiterte Form des ‚Fackelmänner-Befehls‘ fand sich zum ersten Mal in dem Buch ‚Stalins Blutspur durch Europa‘ (1995) von Fritz Becker. Von ihm übernahmen nicht nur Publikationen die Version, sondern auch renommierte Historiker, diese allerdings mit einschränkendem Vermerk, was die Behauptung betraf, die Jagdkommandos sollten erbeutete deutsche Uniformen tragen.“[6]

BRD-Regime-„Historiker“ streiten zuweilen darüber, ob denn tatsächlich auch die Anweisung „in deutschen Uniformen“ authentisch sei – in Anbetracht des sowjet-bolschewistischen Vernichtungskrieges gegen Deutschland fürwahr eine Marginalie. Dies darf im übrigen nicht zu dem Umkehrschluß führen, es habe in der sowjetischen Kriegführung, insbesondere im Partisanenkampf, keine Verwendung deutscher Uniformen gegeben. Hier wäre etwa auf einen Bericht des Heeresfeldpolizeichefs im Oberkommando des Heeres über die Entwicklung der sowjetischen Partisanenbewegung in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1942 zu verweisen, in dem u. a. zu lesen ist: „Mehrmals überfielen Partisanen, die deutsche Uniformen trugen, darunter auch Offiziersuniformen mit E.K.I und II, ganze Dörfer, plünderten sie aus und ermordeten Dorfälteste, Kolchosleiter und andere deutsch-freundliche Personen.“[7]

Der Partisaneneinsatz gegen die deutsche Wehrmacht war in jedem Fall und ausnahmslos kriegs- und völkerrechtswidrig. Nach Artikel 1, Absatz 2 der Haager Landkriegsordnung müssen die Kriegführenden als solche erkennbar sein, indem sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen. Erst recht verboten ist die Verwendung gegnerischer Abzeichen. Der Mißbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der besonderen Abzeichen des Genfer Abkommens wird durch Artikel 23 ausdrücklich untersagt. Wie der Befehl umgesetzt wurde, geht aus weiteren FSB-Veröffentlichungen hervor, die neue Details, etwa über die „Nationalheldin“ Soja Kosmodemjanskaja enthalten. Sie gehörte zur Diversionsabteilung Nr. 9903 mit 400 Agenten der sowjetischen Geheimpolizei. Zehn Tage nach dem Stalin-Befehl, in der Nacht des 27. November 1941, setzte die Partisanenkämpferin gemeinsam mit zwei Genossen das Dorf Petrischtschewo nahe Moskau in Brand.[8]

Der russische Militärstaatsanwalt Alexander Epifanow schildert zudem einen weiteren Fall, in dem die den deutschen Truppen angelastete Verbrennung der Zivilbevölkerung eines Dorfes vom sowjetischen Geheimdienst NKWD vorgenommen wurde.[9]

  1.  Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 1997 Nr. 2, S. 100
  2. Josef Stalins Rundfunkrede vom 3. Juli 1941
  3. Stalins „Fackelmänner-Befehl“ fabrizierte „deutsche Greueltaten“
  4. Stalins Brandstifter, Der Spiegel, 6/2000, 7. Februar 2000
  5. PAZ, Folge 12 vom 22. März 1997, S. 1 (PDF-Datei)
  6. jungefreiheit.de 23/08 30. Mai 2008
  7. Archiv des Instituts für Zeitgeschichte München, MA 1564, NOKW 2535, S. 18, zitiert in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 48. Jahrgang Oktober 2000, 4. Heft, S. 672
  8. Stalins Brandstifter (DER SPIEGEL 6/2000)
  9. Alexander Epifanow: Die Tragödie der deutschen Kriegsgefangenen in Stalingrad, Biblio Verlag, Osnabrück 1996
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