Die Aufgaben der Hitler-Jugend waren geistige und sittliche Erziehung neben Elternhaus und Schule im Sinne des Nationalsozialismus, sowie Ertüchtigung. Die HJ galt jedoch nicht, wie es heute mehrfach fälschlich dargestellt wird, als eine vormilitärische Organisation, die die Jugend zu späteren Soldaten erziehen sollte. Diese Falschdarstellung betonte der Reichsjugendführer Baldur von Schirach in einem Gespräch mit Erwin Rommel mit den Worten:
- „Ich erziehe die deutsche Jugend für den Frieden, nicht für den Krieg.“
Die Tätigkeiten in der Hitlerjugend waren zudem in den Jugendverbänden im Ausland ebenfalls anzutreffen. Im Jahr 1939 wurde die Jugendorganisation vom Führer zur Pflichtorganisation für alle jungen Deutschen erklärt. Im Zweiten Weltkrieg leistete die HJ polizeiliche und militärische Hilfsdienste.
Die Hitler-Jugend wurde mit allen ihren Unterorganisationen nach Kriegsende durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt. Sie ist mit ihren Symbolen in der BRD eine verfassungswidrige Organisation im Sinne der Paragraphen 86 und 86a StGB.
Den historischen Hintergrund der HJ bilden Konzepte zur „Jugendpflege“ im Kaiserreich, die allgemein „Wehrertüchtigung“ und nationale Erziehung der männlichen Jugend zwischen Volksschule und Kaserne vorsahen und seit 1888 in Staatsgesetzen eingeführt wurden. Seit 1916 sahen Pläne der dritten OHL eine allgemeine Dienstpflicht der Jugend zur Vorbereitung auf die Front vor, die der „Vaterländische Hilfsdienst“ großenteils erfüllte.
Im März 1922 wurde der „Jugendbund der NSDAP“ als erste offizielle Jugendorganisation der Partei in München gegründet. Die Initiative dazu ging vom NSDAP-Mitglied Adolf Lenk aus. Der Jugendbund war untergliedert in „Jungmannschaften“ (14- bis 16jährige) und den „Jungsturm Adolf Hitler“ (16- bis 18jährige). Letzterer unterstand unmittelbar der SA und galt als deren Jugendabteilung.
Nach dem Verbot der NSDAP 1923 löste sich der Jugendbund weitgehend auf und wurde danach nicht wieder gegründet. Nur verschiedene Einzelgruppen daraus wurden unter Decknamen weitergeführt und konkurrierten nach der Wiederzulassung der NSDAP um deren Anerkennung als Parteijugend: darunter die von Gerhard Roßbach gegründete „Schilljugend“.
Kurt Gruber in Plauen im Vogtland gelang es 1926, einige dieser Gruppen zu vergrößern und zur „Großdeutschen Jugendbewegung“ (GDJB) zusammenzuschließen, die sich zunächst auf Sachsen beschränkte. Nach kurzem Machtkampf setzte sich Gruber gegen Roßbach durch und erreichte, daß die GDJB als Parteijugend anerkannt wurde.
Auf dem ersten Parteitag der neu gegründeten NSDAP im Juli 1926 in Weimar wurde die GDJB auf einer Sondertagung für Jugendfragen im Vereinslokal „Armbrust“ in „Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend“ umbenannt. Namensgeber war Hans Severus Ziegler, später stellvertretender Gauleiter in Thüringen; Julius Streicher schlug den Namen erfolgreich vor. Gruber wurde zum ersten Reichsführer der Hitler-Jugend (mit dem offiziellen Titel „Reichsführer HJ“) ernannt und in die Reichsleitung der Partei berufen.
Die HJ war fortan die wichtigste Jugendorganisation der NSDAP, blieb aber bis 1932 der SA unterstellt. Mitglied konnte man frühestens mit 14 Jahren werden. Alle HJ-Führer mußten sich schriftlich von NSDAP-Ortsgruppenführern bestätigen lassen. Ab 1928 veranstaltete man Heimabende, Gruppenfahrten, Ausflüge usw. Ab 1929 entstanden HJ-Schülergruppen, die Theodor Adrian von Renteln im Nationalsozialistischen Schülerbund zusammenführte. Auch das Deutsche Jungvolk von 10- bis 14jährigen entstand damals. Die ebenfalls seit 1926 gebildeten „Schwesternschaften“ wurden 1930 in „Bund Deutscher Mädel“ umbenannt.
Im März 1931 trat Gruber vom Amt des Reichsführers der HJ zurück. Die HJ-Zentrale wurde von Plauen nach München verlegt. Der bislang selbständige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert. Baldur von Schirach, der auf dem Gründungsparteitag als Melder fungiert hatte, führte seit 1929 den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB). Er wurde im Oktober 1931 von Hitler zum Reichsjugendführer der NSDAP im Rang eines SA-Gruppenführers ernannt und führte nun auch die HJ und den NS-Schülerbund.
Im März 1932 hob Hitler die Eingliederung der HJ in die SA auf, da der SA ein staatliches Verbot drohte. Dennoch erfuhr die HJ am 13. April 1932 ein kurzzeitiges Verbot. Von Schirach gab später an, in diesen Monaten habe die HJ 35.000 Mitglieder dazugewonnen. Nach Aufhebung des SA- und HJ-Verbots übernahm er die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit, gliederte den NS-Schülerbund in die HJ ein und zentralisierte deren Strukturen. Ab September 1932 wurden auch HJ-Betriebszellen aufgebaut.
Zum Jahresbeginn 1933 hatte die HJ 108.000 Mitglieder. Seit Hitlers Amtsantritt am 30. Januar 1933 lief eine gewaltige Werbekampagne, um die Jugendlichen zum Eintritt in die HJ zu bewegen. Geworben wurde mit Fahrten und Zeltlagern. Die Reiter-, Motor-, Flieger-, Marine-, Nachrichten-HJ und weitere Sonderformationen sprachen die technisch begabten und sportlichen Jugendlichen an; für künstlerisch Talentierte gab es Fanfarenzüge und Theaterspielscharen. Feiern wie zur Sommersonnenwende oder zum Gedenken an die „Märtyrer der Bewegung“ versprachen Gemeinschaftserlebnisse.
Am 5. April 1933 besetzte die HJ unter von Schirach die Geschäftsstelle des Reichsausschusses deutscher Jugendverbände. Daraufhin ernannte Hitler ihn am 17. Juni zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Weitere Verbände in einen von Schirach ausgerufenen Jugendrat folgten, darunter Erich Stange für den Reichsverband der evangelischen Jungmännerbünde und die Vertreter des Katholischen Jungmännerverbands.
Ende 1933 wurde die Unsterbliche Gefolgschaft der Hitlerjugend gegründet, um die HJ-Mitglieder zu ehren, die für die Bewegung ihr Leben gelassen hatten. Nach dem Verbot aller politischen Parteien außer der NSDAP im Juli 1933 forderte von Schirach auch die Gleichschaltung der Jugendverbände:
- „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muß die HJ die einzige Jugendorganisation sein.“
Durch Verbot, Auflösung, Selbstauflösung, Übertritt und Übernahme anderer Jugendverbände – unter den ersten der Großdeutsche Bund – wuchs die HJ bis 1935 auf knapp vier Millionen Mitglieder an. Das Amt des Reichsjugendführers wurde zu einer „Obersten Reichsbehörde“, in der staatliche Jugendpolitik und HJ-Leitung vereint waren. Von Schirach führte es bis 1940, ihm folgte Artur Axmann. Beamte des Deutschen Reiches wurden verpflichtet, ihre Kinder in die HJ zu schicken.
Der nationalsozialistische Staat verstand sich als die Verkörperung des „jungen“ Deutschlands und sah in der Jugend den wichtigsten Träger einer politisch-soldatischen Zukunftsgestaltung.
In Massenveranstaltungen verkündete Hitler seine Erziehungsziele propagandistisch-bildhaft. So forderte er in seiner Rede vom 14. September 1935 vor 50.000 HJ-Jungen, sie sollten „flink wie die Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl“ werden:
- „Es wird nichts im Völkerleben geschenkt; alles muß erkämpft und erobert werden. […] Ihr müßt lernen, hart zu sein, Entbehrungen auf euch zu nehmen, ohne jemals zusammenzubrechen.“
Im Jahre 1939, für das das HJ-Leitwort „Jahr der Gesundheitspflicht“ galt, wurden folgende zehn Gebote für die Hitler-Jugend verkündet, die der Kantschen Pflichtenlehre entnommen sein können.
Die Zehn Gebote
- Dein Körper gehört deiner Nation, denn ihr verdankst du dein Dasein, du bist ihr für deinen Körper verantwortlich.
- Du mußt dich stets sauber halten und deinen Körper pflegen und üben. Licht, Luft und Wasser helfen dir dabei.
- Pflege deine Zähne. Auf ein kräftiges, gesundes Gebiß kannst du stolz sein.
- Iß reichlich rohes Obst, rohe Salate und Gemüse, nachdem du sie gründlich mit sauberem Wasser gereinigt hast. Im Obst sind wertvolle Nährstoffe enthalten, die beim Kochen verloren gehen.
- Trink flüssiges Obst! Laß den Kaffee den Kaffeetanten, du hast ihn nicht nötig.
- Meide Alkohol und Nikotin, sie sind Gifte und hemmen dein Wachstum und deine Arbeitskraft.
- Treibe Leibesübungen! Sie machen dich gesund und widerstandsfähig.
- Du mußt jede Nacht mindestens neun Stunden schlafen.
- Übe dich in der ersten Hilfe bei Unglücksfällen. Du kannst dadurch der Lebensretter deiner Kameraden werden.
- Über all deinem Handeln steht das Wort: Du hast die Pflicht, gesund zu sein!
Ein wichtiger erzieherischer Film für die Hitlerjugend war Film „Hitlerjunge Quex“ nach der Biographie von Herbert Norkus. In diesem Film wurde auch erstmals das von Baldur von Schirach getextete Kampflied „Vorwärts! Vorwärts! schmettern die hellen Fanfaren (Unsre Fahne flattert uns voran)“ der Öffentlichkeit präsentiert.
Der von Hitler am 17. Juni 1933 zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“ ernannte Baldur von Schirach führte im selben Jahr einen „Staatsjugendtag“ ein, an dem für alle Mitglieder von Jungvolk und Jungmädeln für den HJ-Dienst eine Befreiung vom Schulunterricht bestand.
Am 1. Dezember 1936 wurde das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ erlassen. Damit wurde die HJ für alle deutschen Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr zur weiteren Erziehungsinstitution neben Familie und Schule. Sie wuchs bis 1938 auf sieben Millionen Jugendliche an. Der Staatsjugendtag wurde wieder aufgehoben, weil eine nur noch fünftägige Schulwoche Nachteile mit sich brachte. Der Schulunterricht am Samstag wurde statt dessen auf vier Schulstunden begrenzt. Nun wurden auch Dienstpflichten für HJ-Angehörige eingeführt, darunter ein „Landjahr“, ein „Arbeitsjahr“ und ein „Pflichtjahr für Mädchen“ im Alter wehrpflichtiger Männer.
Mit Erlaß der zweiten Durchführungsverordnung zum HJ-Gesetz wurde am 25. März 1939 die „Jugenddienstpflicht“ eingeführt: Nun wurde die Mitgliedschaft in der HJ zur Pflicht. Fortan wurden nochmals 1,7 Millionen Jugendliche zusätzlich in der HJ erfaßt.
Neben der Gliederung nach Alter und Region gab es eine Vielzahl von HJ-Sonderorganisationen, um die Jugendlichen hinsichtlich ihrer Talente und Interessen zu erfassen. Den Sinn des umfassenden Organisationswesens sprach Hitler 1938 in einer Rede in Reichenberg (Sudetenland) unter dem Jubel der angetretenen Jugendlichen aus:
- „Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln. Und, wenn hier dieser Knabe, dieses Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen, und dort nun so oft zum erstenmal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend. Und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei, oder in die Arbeitsfront, in die SA, in die SS, in das NSKK und soweiter.“
Bereits im Juli 1933 gab von Schirach entsprechende Bestimmungen für die „HJ-Gliederungen“ heraus:
- Das Deutsche Jungvolk (DJ) umfaßte nun die 10- bis 14jährigen Jungen, genannt Pimpfe,
- der Jungmädelbund (JM) umfaßte die 10- bis 14jährigen Mädchen,
- die eigentliche Hitlerjugend umfaßte die 14- bis 18jährigen Jungen,
- der Bund Deutscher Mädel (BDM) die 14- bis 18jährigen Mädchen. Später wurde der BDM auf 17 Jahre Höchstalter begrenzt, ihm folgte
- das BDM-Werk Glaube und Schönheit für 17- bis 21jährige Mädchen.
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges ordnete von Schirach an, daß „alle Arbeit allein der Kriegführung zu dienen“ habe. Mit dem Einzug aller wehrfähigen Männer verlor auch die HJ viele Leitungskräfte. Die nachrückenden HJ-Führer waren oft nicht älter als ihre Untergebenen. Damit geriet die hierarchische Gliederung und Disziplin unter den übrigen Verbänden in eine Krise. Darauf reagierte die NS-Regierung am 9. Mai 1940 mit einer „Polizeiverordnung“ „Zum Schutz der Jugend“, die die Bestimmungen und Vorschriften zur HJ vermehrte und verschärfte. Auch der HJ-Streifendienst sollte polizeiliche Aufgaben übernehmen. Unter dem Etikett der „Selbstführung“ wurden noch bestehende Einrichtungen für die Nachwuchssicherung aufgelöst.
Die Einführung der Dienstpflicht veränderte die Aufgaben von HJ-Jugendlichen zunächst kaum. Sie ersetzten in den ersten Kriegsjahren vor allem die Arbeitskräfte von zum Wehrdienst eingezogenen Männern und leisteten z. B. Ernteeinsätze, Sammelaktionen, Boten- und Kurierdienste, halfen bei der Postzustellung, beim Roten Kreuz und bei Behörden. Jungen blieben bis zum 16. Lebensjahr, Mädchen bis zum 18. Lebensjahr von Dienstverpflichtungen an auswärtigen Orten befreit und behielten Urlaubsrecht.
Seit 1940 vermehrten sich die alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte. Nun wurden Angehörige der HJ verstärkt mit Aufgaben des Luftschutzes betraut. Schon 15jährige HJ-Führer wurden auch als Führungskräfte bei der Kinderlandverschickung (KLV) verpflichtet. Sie leiteten dort zusammen mit einem Lehrer Lager für Kinder und Jugendliche auf dem Land und waren dabei für die unterrichtsfreie Zeit zuständig.
In den von Deutschen besetzten Gebieten erhielten HJ-Gruppen Polizeiaufgaben, die denen der SS ähnelten. Zudem wurden nach einer Idee von Reichsjugendführer Axmann, Schirachs Nachfolger, Eliteeinheiten von 16- bis 18jährigen Hitlerjungen aufgestellt: so im Juli 1943 eine Panzergrenadierdivision mit dem Namen „Hitlerjugend“, die unter SS-Brigadeführer Kurt Meyer im Oktober 1943 in die 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“ überführt wurde. Sie wurde im Juni 1944 an der Westfront gegen die Invasion der Alliierten eingesetzt und dort nach heftigen Kämpfen mit sogar vom Feind bewunderter Tapferkeit gegen die große Übermacht nahezu vollständig aufgerieben.
Aus den älteren Jahrgängen wurden bis 1942 23.000 Jungen zu Schnellkommandos ausgebildet und eingesetzt für die Ermittlung und Meldung von Brandherden. 700.000 Hitler-Jungen wurden in Feuerwehrscharen ausgebildet; über 600 wurden für ihren mutigen Einsatz ausgezeichnet.
Durch „Wehrertüchtigungslager“ wurde versucht, etwa 20.000 Jugendliche als Freiwillige für den Kampf um den deutschen Endsieg zu mobilisieren.
1943 scheiterten Versuche der Reichsjugendführung, die Dienstabläufe der als Flak- oder Marinehelfer dienstverpflichteten Schüler nach dem Vorbild des HJ-Dienstes zu gestalten; die Flakhelfer blieben aber formal Mitglieder der HJ, dies blieb durch den Zusatz in der amtlichen Bezeichnung „Luftwaffenhelfer (HJ)“ bezw. „Marinehelfer (HJ)“ und durch die als Teil der Ausgeh-Uniform vorgeschriebene HJ-Armbinde erkennbar.
In der Endphase des Krieges wurden aus Freiwilligen der Wehrertüchtigungslager Panzervernichtungseinheiten gebildet, die in das Hinterland durchgesickerte feindliche Panzer bekämpfen sollten. Sie kämpften z. B. in Küstrin, Frankfurt/Oder, Breslau und Wien, um nur einige Orte zu nennen. Im Februar 1945 wurde die 1. Panzervernichtungsbrigade in Berlin aufgestellt und eingesetzt.
HJ-Angehörige wurden schließlich auch im Volkssturm eingesetzt und für den Werwolf angeworben.
Nachdem die HJ auf dem Weimarer Parteitag 1926 offiziell gegründet worden war, kam 1927 in Plauen in V. die „H.J.Z.-Sturmjugend“ in bescheidenster Aufmachung als Monatsblatt heraus. Vorher bestand als erstes Blatt der nationalsozialistischen Jugend die „Großdeutsche Jugend“, Markneukirchen. Die „H.J.Z.“ wuchs 1929 und in den folgenden Jahren in der Auflage und Form von Monat zu Monat, so daß im Frühjahr 1929 noch ein monatliches Führerblatt „Die junge Front“ als Ergänzung erschien.
In diese Zeit fällt auch die Gründung der ersten Presse-Korespondenz der Bewegung, „Deutsche Jugend-Nachrichten“, die vierzehntägig an sämtliche Parteiblätter und bald auch an andere Zeitungen geht, um die Fühlung zwischen der Presse und der nationalsozialistischen Jugendführung herzustellen. Der Aufschwung der H.J.-Presse wurde eingeleitet durch die im November 1932 vom damaligen Gebietsführer Hartmann Lauterbacher mit 100.000 Stück Anfangsauflage gegründeten „Fanfare“, H.J.-Zeitung des Obergebiets Westf.