Die sogenannten Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, welche nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen hochrangige Regierungs- und Staatsvertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus geführt wurden. Während der Schauprozesse wurden elementarste rechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze grob verletzt. Das Tribunal, welches sich die vier Mächte mit Ratifizierung des Londoner Statuts „legitimiert“ hatten und das ausschließlich der öffentlichen Kriminalisierung der deutschen Reichsregierung diente, fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.
Nach Ende des im Jahre 1939 insbesondere von England entfesselten europäischen Krieges, der spätestens mit Kriegseintritt der VSA zum Weltkrieg ausgeweitet worden war, hielten die Kriegssieger einen Rachefeldzug zur Vernichtung deutscher Regierungs- und Staatsvertreter ab. So waren die sogenannten „Nürnberger Prozesse” ein Tribunal der Sieger des Weltkrieges, oder, wie der britische Historiker F.J.P. Veale sagte: „die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Der Historiker Werner Maser kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, daß in Nürnberg kein „Internationaler Gerichtshof“ stattgefunden habe, sondern ein „Tribunal der Sieger“.
Wegbereitend für die Schauprozesse, welche für lange Zeit unantastbares Siegel einer angeblichen deutschen Hauptschuld sein sollten, war insbesondere der Umstand, daß man die letzte deutsche Reichsregierung eingesperrt hatte. Auf diese Weise war den Deutschen die Möglichkeit genommen, möglicherweise tatsächlich erfolgte Kriegsverbrechen nach deutschem Recht zu ahnden.
Zudem war mit den Siegerjustiz-Prozessen der Möglichkeit zur Legendenbildung und Gräuelpropaganda jedweder Art Tür und Tor geöffnet. So konnte auch das Märchen von der zweiten deutschen Schuld weite Verbreitung finden. Die auferlegte Bußkultur führte darüber hinaus zu einem dauerhaften Ritual deutschen öffentlichen Auftretens, das wegen seiner pseudoreligiösen Verinnerlichung keiner Revision mehr zugänglich ist. Man kann diesen Vorgang durchaus auch als psychologischen Völkermord bezeichnen.
Ebenso wie die sogenannten Wiedergutmachungszahlungen war auch das Nürnberger Tribunal lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongreß (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), erdacht worden.