Eine Kennzeichnung von Juden begann in moslemischen Ländern bereits im 9. Jahrhundert. Um 807 verfügte der Abbasiden-Kalif Harun Al-Raschid, daß Juden gelbe Gürtel zu tragen hätten. Gelbe Kapuzen wurden in den nächsten 50 Jahren zur Pflicht.[1]
Innozenz III., Papst von 1198 bis 1216, tat, was ihm möglich war, um das Leben der Juden zu erschweren. Er schloß sie durch seine weiteren Bestimmungen immer mehr vom gesellschaftlichen Leben aus. Sie mußten ein gelbes Stoffstück an der Kleidung tragen, das sie kennzeichnete. Ferner war es ihnen nicht mehr erlaubt, öffentliche Ämter anzunehmen.
1516 wurde in Venedig vom Dogen den Juden der Stadt der Stadtteil „Ghetto“ zugewiesen, wovon sich auch die Bezeichnung ableitet. Tagsüber mußten die Juden dort einen gelben Hut tragen, damit man sie sofort als Jude und somit als latente Gefahr für das Gemeinwesen erkennen konnte:
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„Man hat unsern Leuten in Venedig befohlen auf dem Kopfe einen gelben Hut zu tragen.“[2]
Die Einführung des Sternes ging insbesondere auf Forderungen zionistischer Kreise und auf Drängen von Gegnern eines nationalsozialistischen Deutschlands zurück. Der Aufstieg des Nationalsozialismus hatte eine erhebliche Verstärkung des Zionismus unter Juden in Deutschland zur Folge. „Trag ihn mit Stolz, den gelben Fleck!“[3] war ein populäres Schlagwort, geprägt von Robert Weltsch, dem Chefredakteur der Jüdischen Rundschau. Die Botschaft dieses Schlagwortes, das mehrere Jahre vor der Judenstern-Verordnung aufkam, richtete sich gegen die Assimiliationisten und Zauderer.
Der Jude Erwin Goldmann schrieb in seinem Buch „Zwischen den Völkern“:
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„Im Jahre 1938 erzählten mir Gestapo-Beamte bei einer der häufigen Rücksprachen wegen der Angelegenheiten meiner Schutzbefohlenen, in Berlin habe bei den zuständigen Stellen ein Direktor Georg Kareski als überzeugter Zionist wiederholt den Vorschlag gemacht, das Tragen eines Judensterns einzuführen. Da mir klar war, zu welchem Unglück in verschiedener Hinsicht eine solche Maßnahme führen müßte, rief ich ihn sofort in Berlin an.“[4]
Am übernächsten Tag suchte Goldmann den Zionisten auf, und Kareski verteidigte hart seine Meinung. Kareski hat deshalb auch die Nürnberger Gesetze von 1935 ehrlich bejaht und sah in ihnen den Weg zu einer klaren Trennung der beiden Völker – bei Berücksichtigung ihres Eigenlebens. Kareski gab außerdem zu, daß die Sonderbestimmungen für jüdische Frontkämpfer nicht zuletzt auf Ansuchen jüdischer Kreise beseitigt worden seien.[5]
In seinem Buch „Die Tragödie der deutschen Abwehr“[6] bringt Karl Bartz ein Kapitel unter der Überschrift „Canaris verlangt den Judenstern“[7] Darin beschreibt er in Einzelheiten aufgrund von Angaben des früheren Chefs des Ministeramts im Propagandaministerium, Staatssekretär Gutterer, wie der Vertreter der Abwehr, ein Oberst M., in einer der täglichen Konferenzen Dr. Goebbels’ mit den Abteilungsleitern und Rundfunkintendanten plötzlich die Einführung einer äußerlichen Kennzeichnung der deutschen Juden gefordert habe: „Admiral Canaris sieht darin [jüdische Spionage und Verbreitung defätistischer Gerüchte] eine große Gefahr, er wendet sich daher mit der Bitte an Sie, Herr Reichsminister, als Gauleiter von Berlin, Maßnahmen zu erwägen, damit zumindest die Juden in Berlin äußerlich gekennzeichnet werden.“ Auch sollten die „Juden der Hauptstadt“ in „Baracken oder sonstigen Sammelunterkünften“ zusammengezogen werden. Goebbels lehnte erregt ab, wie auch jeder andere sich zu Wort meldende Teilnehmer an der Konferenz auch:
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„Goebbels, der schon während des Vortrags alle Konsequenzen solcher Maßnahmen erfaßt hat, ist einigermaßen erregt […] Er unterbricht den Obersten, ,Unmöglich! Das ist ein Ding der Unmöglichkeit! Ich kenne meine Berliner! Was wird dabei herauskommen? Ein allgemeines Bedauern und Wehklagen wird einsetzen. Überall wird es heißen: Die armen Juden! Und die ganze Aktion wird sich gegen die Bewegung auswirken. Eine Anzahl sensibler Juden wird durch die Kennzeichnung zum Selbstmord getrieben werden, und wir werden im Ausland noch mehr Kredit verlieren‘.“[8]
Etwa 14 Tage später wiederholte dort Oberst M. unter Vorlage von Dokumenten Canaris’ Wunsch nach Kennzeichnung der Juden und Kasernierung. Als wieder Ablehnung erfolgte, bat Canaris bei Goebbels um einen Vortragstermin, den er wenige Tage darauf bekam. In Gegenwert von Oberst M. und Staatssekretär Gutterer betonte Canaris dann: „Ich möchte zusammenfassend betonen, daß die Juden a) gekennzeichnet b) umgesiedelt werden müssen. Dies unter allen Umständen, weil die Nachteile für das Reich bei Belassung des bisherigen Zustandes viel größer sein werden als die psychologische Belastung, die damit verbunden ist.“[9]
Goebbels hatte Bedenken gegen diese Forderungen und setzte deswegen eine Chefbesprechung dazu an, zu deren Vorbereitung sich wenige Tage später führende Vertreter des Auswärtigen Amtes (AA), der Parteikanzlei, des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und anderen zur weiteren Behandlung bei Goebbels trafen. Unterstaatssekretär Luther vom AA wies Canaris‘ Wunsch scharf zurück, das RSHA äußerte schwere Bedenken, keiner stimmte Canaris zu oder sprach für seinen Vorschlag. Eine Ministerbesprechung fand daraufhin nicht mehr statt.
Canaris leitete dann seinen Plan Hitler direkt zu, der abschließend die Einführung des Judensterns befahl, hingegen die Ghettoisierung der Juden Berlins aber ablehnte[10]. Sodann wurde erlassen, daß Juden im Dritten Reich einen „Judenstern“ zu tragen hatten. Einen gelben Stoffstern mit großem „J“ zur allgemeinen Kenntlichmachung des Trägers in der Öffentlichkeit. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde angesichts der jüdischen Kriegserklärungen an Deutschland am 28. Oktober 1939 die Maßnahme zunächst für das Generalgouvernement angeordnet, in dem viele Juden lebten. Ab dem 15. September 1941 galt die Verordnung für das ganze Reich.
Die insbesondere in der BRD von der politisch korrekten Geschichtsschreibung und den Massenmedien nachhaltig verbreitete Auffassung, diese Maßnahme sei grundlos und zwecks bloßer Diffamierung erfolgt, infolgedessen es auch nur deshalb zu einer Aufhebung von Sondervergünstigungen für jüdische Weltkriegsteilnehmer gekommen sei, ist eine irreführende propagandistische Entstellung komplexer historischer Zusammenhänge, im Dienste der Umerziehung. Dementsprechend wird die Einführung des Judensterns im bundesdeutschen Besatzungskonstrukt als typische, namentlich verbrecherisch motivierte, antisemitische Maßnahme der damaligen deutschen Reichsleitung verunglimpft. Vielmehr handelte es sich dabei jedoch um eine Kennzeichnung von Ausländern und offensichtlichen Reichsfeinden, wie sie zur damaligen Zeit auch in anderen Staaten praktiziert wurde und im Ermessen eines jeden souveränen Staates liegt.
Quellen
- Juden und Moslems, Planet Wissen
- Ludvig Holberg / Georg August Detharding: Jüdische Geschichte von Erschaffung der Welt bis auf gegenwärtige Zeiten, Band 2, 1747, S. 660 (PDF-Datei)
- JR, 4. April 1933, S. 1
- Erwin Goldmann: Zwischen den Völkern. Ein Rückblick, Erlebnisse und Erkenntnisse, Köln 1975, S. 129–133, S. 129
- Die Judenstern-Lüge, National Journal, 27. November 2010
- Karl Bartz: Die Tragödie der deutschen Abwehr, Salzburg 1955, Neuauflage K. W. Schütz, Pr. Oldendorf 1972, S. 95–106
- Karl Bartz: Die Tragödie der deutschen Abwehr, Salzburg 1955, Neuauflage K. W. Schütz, Pr. Oldendorf 1972, S. 95–112
- Karl Bartz: Die Tragödie der deutschen Abwehr, Salzburg 1955, Neuauflage K. W. Schütz, Pr. Oldendorf 1972, S. 100
- Karl Bartz: Die Tragödie der deutschen Abwehr, Salzburg 1955, Neuauflage K. W. Schütz, Pr. Oldendorf 1972, S. 104
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