Im Zusammenhang mit der Massenvernichtung mittels Gaskammern als Teil des Holocaust ist die Gaskammertemperatur bei Zyklon-B-Massenvergasungen in der Vergangenheit noch nicht hinreichend erforscht worden, weder von revisionistischer noch von antirevisionistischer Seite. Die Gaskammern, in welchen mit Hilfe des Insektenvernichtungsmittels Zyklon B rund 6 Millionen Juden vergast wurden, symbolisieren den Holocaust wie kein anderes Merkmal. Daher ist es notwendig, das Geschehen in diesen Gaskammern möglichst genau zu untersuchen.
Bedauerlicherweise sind bezüglich der üblichen Gaskammerbetriebstemperaturen keine konkreten Aufzeichnungen beziehungsweise Meßergebnisse überliefert. Allerdings existieren zahlreiche Überlieferungen über die Tötungszeiten in den Gaskammern aus diversen Nachkriegsgerichtsverfahren, so z. B. von Rudolf Höß aus den Nürnberger Prozessen. Aus diesen bezeugten, nur wenige Minuten langen Tötungszeiten können die Betriebstemperaturen der Gaskammern mittels Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden näherungsweise rekonstruiert werden.
Grundsätzlich ist die Freisetzungsgeschwindigkeit der Blausäure aus dem Insektenvernichtungsmittel Zyklon B abhängig von der Umgebungstemperatur. Zur Ermittlung der Gaskammertemperaturen wird die jeweils bezeugte, nur im Minutenbereich liegende Tötungszeit herangezogen. Je nach Zeugenaussage resultieren daraus Gaskammertemperaturen von 1.000 °C bis über 20.000 °C.
Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf die beiden Gaskammern in Auschwitz-Birkenau, welche für die Krematorien II und III bezeugt sind. Da die Gaskammern zerstört sind und nicht einmal sicher ist, ob die zerstörten Bauwerke tatsächlich dem Zustand der vorherigen Gaskammern entsprechen und ob die bekannten Ruinen überhaupt die Gaskammern repräsentieren, muß zum Zweck einer weitergehenden Beurteilung fast ausschließlich auf die von der Historie und der Holocaustforschung anerkannten Zeugenaussagen zurückgegriffen werden.
Hauptbedingungen zur Ermittlung der Gaskammertemperaturen
Von der Holocaustforschung ist bekannt, bestens bezeugt und als Offenkundigkeit anerkannt:
- Die physikalischen Eigenschaften von Zyklon B (Schüttdichte, Blausäuregehalt, Trägermedium Kieselgur, Wärmeleitfähigkeit, spezifische Wärme)
- Die technischen Vorrichtungen, mit welchen das Zyklon B in die Gaskammer eingebracht wurde (Drahtnetzsäulen, „PARTIE MOBILE„, Drahtnetzeinschubvorrichtung)[2]
- Die ungefähren Mengen Zyklon B, welche für eine Vergasung benutzt wurden (Bereich von etwa 1 oder auch 4 bis 10 kg)
- Die ungefähre Belegungsdichte der Gaskammer (4–30 Personen je Quadratmeter)
- Die Zeit, ab welcher die Tür wieder geöffnet werden konnte (< 10 bis 30 Minuten)
- Die Tötungszeiten („augenblicklich“ bis maximal 20 Minuten mit mehrheitlich bestbezeugtem Schwerpunkt bei 2–3 Minuten)
Von diesen 6 Punkten gehen in die Untersuchung der Gaskammertemperatur nur die physikalischen Eigenschaften von Zyklon B, die Konstruktionsabmessungen des Zyklon-B-Behälters „Partie Mobile“ und die Tötungszeiten ein (Punkte 1., 2., 6.). Die anderen Punkte sind nur für die Definition der Nebenbedingungen von Belang. Darunter fallen insbesondere die Türöffnungszeiten als Kontrollparameter.
Abgeleitete Nebenbedingungen
- Tote können nicht getötet werden. Das erscheint vordergründig banal zu sein, ist aber in diesem Zusammenhang wichtig. Das bedeutet nämlich, daß die Giftgasfreisetzung spätestens mit dem Todeszeitpunkt beendet gewesen sein muß. Die Giftgasfreisetzung kann zwar bereits vor dem Todeszeitpunkt abgeschlossen gewesen sein. Aber jede Giftgasfreisetzung nach Eintreten des Todeszustands wäre nicht nur sinnlos gewesen, sondern hätte darüber hinaus das Verfahren nur unnötig verzögert.
- Wenn Giftgas freigesetzt wird, ist die Giftgaswirkung nicht mit Beendigung der Giftgasfreisetzung erloschen. Die Giftgaswirkung ist erst dann erloschen, wenn kein Giftgas mehr in der Raumluft vorhanden ist. Daraus folgt, daß zum Türöffnungszeitpunkt der Raum frei von Giftgas gewesen sein muß.
Aus der ersten Bedingung ergibt sich die wesentliche Forderung, daß die Gaskammertemperatur so hoch gewesen sein muß, daß spätestens gegen Ende der Tötungszeit die Blausäure vollständig verdampft gewesen sein muß. Das heißt, die Behälteroberflächentemperatur muß so hoch gewesen sein, daß die im Behälter vorhandene Blausäure bis zum Eintritt des Todes vollständig verdampfen konnte. In einem Behälter kann Flüssigkeit nur durch Verdampfung, nicht aber durch Verdunstung nennenswert in Gas umgesetzt werden.
Dies bedeutet gleichzeitig, daß auch bei einer fiktiven Extrabeheizung des Zyklon-B-Behälters „Partie Mobile“ diese notwendige Oberflächentemperatur erreicht worden sein muß. Es spielt also keine Rolle, ob der Behälter passiv durch die jeweils vorherrschende Gaskammertemperatur oder durch eine separate Energiequelle beheizt wurde. In beiden Fällen muß die Behälteroberflächentemperatur identisch sein. Im dem Falle, wo die Behälterbeheizung passiv durch die jeweilige Gaskammertemperatur erfolgt ist, so wie es bezeugt wurde, muß diese natürlich entsprechend größer als die Behälteroberflächentemperatur gewesen sein. Wie viel größer sie gewesen sein muß, kann nur näherungsweise abgeschätzt werden.
Temperaturverlauf im Bereich des Zyklon-B-Behälters „Partie Mobile“
Nebenstehend werden die Zusammenhänge in zwei Abbildungen verdeutlicht. Die obere Abbildung zeigt ein Modell eines Querschnitts durch den Zyklon-B-Behälter „Partie Mobile“, während das untere Bild den zu betrachtenden mit einer roten Linie verdeutlichten Temperaturverlauf im Bereich dieses Behälters während der Heizphase schematisch widerspiegelt. Hierbei stellt der Bereich links vom grün markierten Behälterblech die äußere Umgebung dar, während der rechte Bereich den Innenbereich des Behälters zeigt. Bei Erhitzung der Blausäure auf eine Temperatur bis unterhalb ihres Siedepunktes, also bis unterhalb von 25,7° C (rund 26° C), ist diese in dem im Behälter enthaltenen Kieselgurgranulat noch vollständig in flüssiger Form gebunden (blau gefärbte Bereiche). Die nebenstehende Skizze zeigt den Zwischenzustand, bei welchem infolge weiterer Erhitzung bereits ungefähr die Hälfte der Blausäure verdampft ist (hellrot gefärbte Bereiche) beziehungsweise die im Granulat gebundene flüssige Blausäure noch nicht vollständig verdampft ist. Infolge weiterer Zuführung von Wärme verschiebt sich die Grenze zwischen bereits verdampfter und noch flüssiger Blausäure solange nach rechts, bis die Blausäure innerhalb des Zyklon-B-Behälters vollständig verdampft ist (keine blau gefärbten Bereiche mehr vorhanden). Bei Betrachtung des Temperaturverlaufes in Behälterblechnähe während der Heizphase wird erkennbar, daß die Lufttemperatur zunächst nahezu konstant ist und dann in Blechnähe stark abfällt. Zwischen Umgebungsluft und Blechoberfläche herrscht also eine Temperaturdifferenz.
Diese Temperaturdifferenz ist maßgebend für die Größe der äußeren Wärmeübertragung. An der Innenseite des Blechs erkennt man einen kleinen Temperaturabfall, welcher durch den Wärmewiderstand des Blechs verursacht wird. Je größer der Wärmestrom ist, desto größer ist dieser Temperaturabfall. Danach erkennt man einen steilen Abfall der Temperatur beim Übertragen der Energie durch das bereits von Blausäure „getrocknete“ Kieselgurgranulat (rotgefärbte Bereiche). Rechts davon kommt der blaugefärbte Bereich mit konstanter Temperatur, in welchem die Blausäure im Kieselgurgranulat noch in flüssiger Form enthalten ist. Dies rührt daher, weil die Blausäure in flüssigem Zustand nicht über ihre Siedetemperatur erwärmt werden kann. Weitere Heizenergie, welche der Blausäure im flüssigen Zustand bei Siedetemperatur zugeführt wird, dient nur der Umwandlung der flüssigen Blausäure in Dampf beziehungsweise in Gas. Die hierfür notwendige Verdampfungswärme beträgt etwa 44 % derjenigen Wärme, welche zur Verdampfung von Wasser bei seinem Siedepunkt erforderlich ist.
Letztlich treten zwei große Temperaturdifferenzen auf, nämlich eine äußere und eine innere Temperaturdifferenz. Zunächst wird nur der innere Bereich von Behälterblech bis zur Flüssigkeitsfront betrachtet. Dazu sehen wir uns die Wärmeenergien an, welche bis zu dem Zeitpunkt aufgewendet werden müssen, wo gerade eben die letzte Blausäure verdampft ist. Anhand der aufgewendeten Wärmeenergie, welche in einer bestimmten Zeit die Schichten durchströmt hat, kann unter Berücksichtigung der Wärmewiderstände die hierfür benötigte Oberflächentemperatur des Behälters ermittelt werden.
Im Folgenden werden die bei einer Differenz zwischen Blechtemperatur und Siedetemperatur der Blausäure von 1 K jeweils zuzuführenden, auf 1 kg Zyklon B bezogenen Wärmeenergien ermittelt.
Ermittlung der zuzuführenden Wärmemengen
Für die zur Erwärmung des Eisenblechs erforderliche Wärmemenge Q1 gilt bei einer geschätzten Eisenblechstärke s = 0,0005 m (0,5mm), einer spezifische Wärmekapazität bei konstantem Druck cp = 449 J/kgK und einer Dichte von Eisen rho = 7874 kg/m³ wie folgt:
Q1 = s * cp * rho * F
Die wärmeübertragende Fläche F des quadratischen Behälters resultiert aus dem Zyklon-B-Schüttvolumen und der Schüttgrundfläche des Teils „Partie Mobile“. Das Schüttvolumen beträgt 0,00361 m³/kg und die Schüttgrundfläche (0,15 m) ^ 2 − (0,1 m) ^ 2 = 0,0125 m². Damit ergibt sich eine Füllhöhe von 0,00361 m³/kg / 0,0125 m² = 0,2888 m/kg. Die Fläche F beträgt dann für 1 kg Zyklon B ( = 1 kg Blausäure):
F = 4 * 0,15 m * 0,2888 m/kg = 0,1733 m²/kg
Demnach läßt sich die zur Erwärmung des Eisenblechs erforderliche Wärmemenge Q1 wie folgt ermitteln:
Q1 = 0,0005 m * 449 J/kgK * 7874 kg/m³ * 0,1733 m²/kg = 306,34 J/kgK
Die Blausäure ist in Zyklon B in 1,22 kg trockenem Kieselgurgranulat aufgesaugt. Kieselgur hat eine spezifische Wärme von 879 J/kgK. Zur Erwärmung des trockenen Granulats auf die halbe innere Temperaturdifferenz zwischen Blechtemperatur und Blausäuresiedetemperatur muß demnach folgende, auf Blechtemperatur bezogene Wärmemenge Q2 zugeführt werden:
Q2 = 1/2 * 1,22 * 879 J/kgK = 536,18 J/kgK
Die Verdampfungswärme der Blausäure Q3 beträgt 996 J/g beziehungsweise 996000 J/kg.
Über die während der bezeugten damaligen Massenvergasungen jeweils vorherrschenden Blausäuredampftemperaturen sind keine zuverlässigen Daten überliefert. Sie müssen aber im Bereich zwischen Blechtemperatur und Blausäuresiedetemperatur gelegen haben. Hierfür wird als realistischer Rechenwert 1/5 dieser Temperaturdifferenz zugrunde gelegt. Daraus resultiert, daß das Blausäuregas mit einer Temperatur Tsiede + 1/5 * (Tblech-Tsiede) aus dem Behälter strömt. Da dieser Wert jedoch unsicher ist, kann anstatt 1/5 auch ein Wert von 0 angenommen werden. Insofern kann er vernachlässigt werden, falls man eine Mindestblechtemperatur angeben will. Für die Erwärmung des entstehenden Blausäuredampfes Q4 gilt unter Zugrundelegung einer spezifischen Wärmekapazität bei konstantem Druck cp = 2000 J/kgK:
Q4 = 1/5 * cp
Q4 = 400 J/kgK
Damit ergibt sich bei einer Temperaturdifferenz dT zwischen Blechtemperatur und Blausäuresiedetemperatur zur Verdampfung von 1 kg Zyklon B folgende zuzuführende Wärmemenge Q:
Q = dT * (Q1 + Q2 + Q4) + Q3
Q = dT * ( 306,34 J/kgK + 536,18 J/kgK + 400 J/kgK) + 996.000 J/kg
oder zusammengefaßt für 1 kg Zyklon B:
Q = dT * 1.242 J/kgK + 996.000 J/kg
Die mittlere spezifische Heizleistung während der Verdampfungszeit beträgt dann:
N[W/kg] = Q / Verdampfungszeit [s]
und die mittlere spezifische Heizleistung bezogen auf die Oberfläche beträgt
N[W/m²] = Q / (Verdampfungszeit [s] * F)
Wie groß nun dT tatsächlich sein muß, damit die Blausäure verdampft werden kann, kann nicht direkt angegeben werden. Aber die Zeit, die benötigt wird, um für eine gegebene Temperaturdifferenz dT zwischen Blech und Blausäure die Blausäure zu verdampfen, läßt sich anhand einer Formel darstellen. Bezüglich des Zeitbedarfs für die Vergasung wird dazu nur noch die Wärmeleitfähigkeit des getrockneten Kieselgurgranulats benötigt. Diese ist selbst wieder von der Temperatur abhängig und beträgt wie folgt:
lambda = 0,08 + 0,00015 T/°C W/mK
Da das getrocknete Granulat sich im Mittel auf der halben Temperaturdifferenz befindet, ist dann für T = 26°C + dT/2 einzusetzen beziehungsweise wirksam.
Bei Zugrundelegung einer Zyklongranulatschichtdicke entsprechend der Konstruktionsdaten des Teils „Partie Mobile“ d = 25 mm beziehungsweise 0,025 m gelten folgende Formeln:
Zeit = Wärme je Fläche / Temperaturdifferenz * Wärmewiderstand/2
Zeit = (Q/F) / (2 * lambda / d * dT)
Zeit = ((dT * 1242 J/kgK + 996000 J/kg ) / 0,1733m²/kg ) / ( 2 * (0,08 + 0,00015 * (26°C + dT/2) ) J/smK / 0,025 m * dT )
oder als reine Zahlenwertgleichung:
Zeit [s] = ((dT * 1242+996000) / 0,1733) / (2 * (0,08 + 0,00015 * (26 + dT / 2)) / 0,025 * dT)
und noch weiter zusammengefaßt:
Zeit [s] = (7187 + 5747000 / dT) / (6,4 + 0,012 * (26 + dT / 2))
oder
Zeit [min] = (7187 + 5747000 / dT) / (384 + 0,72 * (26 + dT / 2))
Ergebnisse
Damit ergeben sich für folgende Oberflächentemperaturen diese Verdampfungszeiten, welche alle innerhalb der bezeugten Tötungszeiträume liegen:
860°C: 1200s = 20 Minuten
1500°C: 711s = 12 Minuten
3000°C: 371s = 6,2 Minuten
6000°C: 191s = 3,2 Minuten
9000°C: 129s = 2,1 Minuten
20000°C: 59s = 1 Minute
Zum Vergleich noch einige niedrige Oberflächentemperaturen:
150°C: 120 Minuten, also 2 Stunden Verdampfungszeit
281°C: 60 Minuten, also 1 Stunde Verdampfungszeit
Die errechneten Verdampfungszeiten entsprechen dabei mindestens den Tötungszeiten.
Experimentelle Überprüfung
Neben der rein rechnerischen Ermittlung der Gaskammertemperaturen besteht auch die Möglichkeit ihrer einfachen experimentellen Überprüfung, welche praktisch von jedermann innerhalb weniger Minuten mit Haushaltsmitteln und einem Thermometer durchgeführt werden kann. Diese Überprüfungsmöglichkeit ist zwar nicht genau, beweist jedoch die ungefähre Richtigkeit obiger Gaskammertemperaturen. Damit wird letztlich die Möglichkeit der Vergasung sogar experimentell bewiesen. In der Gedenkschrift „Die Maß Bier und der Holocaust“ [3] wird das Experiment und dessen Auswertung leicht verständlich dargestellt.
Aus der physikalischen Methodik resultierende Schlußfolgerungen
In dieser Analyse spielten Zyklonmengen, die Giftigkeit der Blausäure, Opferzahlen während einer Vergasung, Gaskammergröße, Anzahl der Dachöffnungen und Machbarkeit keinerlei Rolle, da nur mit spezifischen Werten gerechnet wurde (Bezugsgröße 1 kg Zyklon B). Die Gaskammertemperaturen waren natürlich insbesonders bei den niedrigen Temperaturen noch weitaus höher als die berechneten Blechoberflächentemperaturen. Man kann daher sagen, daß die Juden immer oberhalb von 1.000 °C Gaskammertemperatur vergast worden sind, da die längste Tötungszeit mit 20 Minuten nur im Ausnahmefall bezeugt wurde (vielleicht während des Hochheizens oder beim Abkühlen der Gaskammer).
Gemäß Aussage von Lagerarzt Dr. Horst Fischer,[4] welcher die Massenvergasungen beaufsichtigte, erfolgte der Todeseintritt im Regelfall innerhalb von 2 bis 3 Minuten. Nach obiger physikalischer Methodik resultieren daraus Gaskammerbetriebstemperaturen von 6.000 °C bis 9.000 °C. Diese Temperaturen können zwar um einige hundert Grad nach oben oder unten angezweifelt werden, aber das grundsätzliche Temperaturniveau kann nicht widerlegt werden.
Es muß daher davon ausgegangen werden, daß die Juden nach der Tötung mit Hilfe der unbestritten hochgiftigen Blausäure bei den „üblichen“ 9.000 °C Gaskammertemperatur innerhalb von wenigen Sekunden nach ihrem Tod in den gasförmigen Zustand übergegangen sind, also dem Wortsinn nach vergast waren. Mit Dokument 3311-PS der polnischen Regierung stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis, daß in Treblinka Hundertausende von Juden „verdampft“ wurden. Der VS-Hauptkläger, Robert Jackson, beschuldigte die Deutschen, eine „neuerfundene Vorrichtung“ benutzt zu haben, mit der in der Nähe von Auschwitz auf der Stelle 20.000 Juden in einer Weise „verdampft“ wurden, die keine Spuren hinterließ. Aufgrund der üblichen bezeugten Belegungsdichten von rund 7–8 Juden je Quadratmeter (entsprechend 1.500 Juden für die 210 m² große Gaskammer) ergeben sich bei Zugrundelegung von 4 Einwurföffnungen a 0,5 m² erstaunlich hohe Gaskammerdrücke. Immerhin wurden dann innerhalb von z. B. 13 Sekunden 90 Tonnen Judengas erzeugt, welches durch die Zyklon-B-Einwurföffnungen in dieser Zeit gleichzeitig entweichen konnte. Dies geschah dann bei einem konstanten Gaskammerdruck von ca. 60 bar und mehrfacher Schallgeschwindigkeit.
Aufgrund der Vermischung der so erzeugten Gasmasse (90.000 kg) mit der relativ geringen Blausäuremenge (z. B. 6 kg) konnte die Gaskammer nach diesen 13 Sekunden mit neuen Opfern befüllt werden, da die Blausäurekonzentration zwischenzeitlich auf ungefährlich niedrige Werte verdünnt war. Zudem war die Gaskammer bei diesen hohen Temperaturen alleine durch die starke Konvektionslüftung durch die Einwurföffnungen sogar ohne besondere Belüftungsvorrichtungen in wahrscheinlich einer Minute ausreichend gelüftet.
Es ist verständlich, daß für diese erstaunlichen Leistungen eine Technologie notwendig war, welche heutzutage vollkommen unbekannt und unvorstellbar ist. Es gibt keine Materialien, welche bei 6.000 °C noch fest oder flüssig sind. Jedes Material kann bei solchen Temperaturen bei Umgebungsdruck nur in gasförmigem Zustand existieren.
Nur die Zeugenaussagen aus den Nachkriegsgerichtsverfahren über die nur wenige Minuten langen Tötungszeiten geben uns die Hinweise bzw. beweisen sogar offenkundig, daß damals die Täter während des Nationalsozialismus solche unglaublichen Technologien beherrscht haben müssen. Sechs Millionen Juden zeugen davon.
Virtuelle Rekonstruktion der Gaskammer mit Drahtnetzsäulen
Im Rahmen des Erziehungsprojektes eines brasilianischen Geschichtslehrers entstand ein Film mit virtueller Rekonstruktion von mit Drahtnetzsäulen ausgestatteten Gaskammern unter Zugrundelegung der Quellen Pressac („Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers“), Miklos Nyiszli und David Olère. Die Drahtnetzsäulen sind im Film an der Position zwischen 0:30 bis 1:00 min. zu sehen.
Die Wichtigkeit der Drahtnetzsäulen für den Holocaust wird hier betont
Äußerungen von Holocaustleugnern
Holocaustleugner bestreiten sogar, daß es diese Drahtnetzsäulen überhaupt gegeben hat. Die Übereinstimmung dieser Beweise, einschließlich der zwingenden Zeugenaussagen, welche durch spätere Dokumentenbeweise sogar erhärtet wurden, werden einfach ignoriert.Kulas und Taubers Darlegungen zu den „Drahtnetzeinschiebvorrichtung“, sogar einige Jahrzehnte vor der Entdeckung der bestätigenden Dokumentenbeweise in den Archiven, können nicht beiseite geschoben werden. Ebenfalls ist die Beschreibung derselben Geräte durch Houstek/Erber noch vor der Entdeckung der Dokumentenbeweise, ein weiterer starker Beweis.
Leugner werden wahrscheinlich behaupten, daß die geringen Unterschiede in den einzelnen Beschreibungen bereits ausreichend seien, sie nicht anzuerkennen. Aber konnte man erwarten, identische Beschreibungen vorzufinden? Die Gefangenen Kula und Tauber machten ihre Beschreibungen wenige Monate nach der Befreiung; der Täterzeuge Erber 35 Jahre später, was leicht für geringe Unterschiede verantwortlich sein kann. Auch könnte noch untersucht werden, ob die Nationalsozialisten möglicherweise unterschiedliche Vergasungs-Gerätetypen in Gebrauch hatten.
Gerade wenn alle drei Beschreibungen exakt gleich wären, könnte man vermuten, daß spätere Beschreibungen von den früheren nur kopiert worden sind. Da die Beschreibungen jedoch unterschiedlich sind, könnte es sich auch um jeweils unterschiedliche Detailbetrachtungen derselben Sache gehandelt haben.
Holocaust-Leugner weisen die Gültigkeit der Luftphotographien zurück, indem sie behaupten, daß die vier dunklen Punkte auf dem Dach jeder Gaskammer Retuschierungen waren, welche durch den CIA oder ein anderes Komplott hinzugefügt worden seien. John Ball, der zwar kein Fachmann in der Interpretation von Luftphotographien ist, schlägt entweder diese Hypothese oder wahlweise vor, daß die dunklen Punkte auf dem Gaskammerdach Blumenkübel gewesen seien.
Andere Leugner behaupten gar, daß die dunklen Punkte Baumaterialhaufen seien.
Leugner behaupten auch, daß es keinerlei Beweise von vier Löchern im Dach jeder Gaskammer gäbe. Weil man die Gaskammern sprengte, um die Beweise des Massenmordes vor der sich nähernden sowjetischen Armee zu verbergen, seien die Dächer zusammengebrochen und es sei somit schwierig aus den Trümmern zu erkennen, welche Löcher in dieser Sache relevant seien.
Schlußendlich verwechseln Holocaust-Leugner mitunter auch absichtlich die massiven Säulen zum Tragen des Gaskammer-Daches mit den Drahtnetzsäulen. Als offensichtliche Beweise ihrer Verbrechen hätten die Nazis die Drahtnetzsäulen aus den Gaskammern entfernt, bevor sie gesprengt worden seien. Insofern erscheint es unglaubwürdig, wenn die Leugner Photos der massiven Säulen zeigen als Beweis dafür, daß es die Drahtnetzsäulen nie gegeben hat.
Aus dem Van-Pelt-Gutachten, Zitate zu den Drahtnetzsäulen
Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchgingen, bestanden aus schwerem Drahtgeflecht. Innerhalb dieses Netzes befand sich ein noch feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Geflecht. In diesem letzten Geflechtkasten befand sich eine herausnehmbare Büchse, die an einem Draht herausgezogen wurde, um das [Zyklon-] Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war. […]
Die Decke der Gaskammer wurde von Betonpfeilern getragen, die in der Mitte des Raumes der Länge nach angeordnet waren. An den Seiten dieser Säulen befanden sich vier weitere, zwei an jeder Seite. Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchreichten, bestanden aus schwerem Maschendraht. In diesem Netzwerk befand sich ein weiteres feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Drahtgeflecht. In diesem letzten Drahtkäfig befand sich eine herausnehmbare Büchse, um das Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war. […]
Taubers Zeugnis ist zweifellos das wichtigste Dokument über den Vernichtungsvorgang, das unmittelbar nach dem Krieg angefertigt wurde. Es wird im wesentlichen von den zeitgenössischen Aussagen Jankowskis und Dragons bestätigt sowie durch die später abgefaßten Erinnerungen Filip Müllers. […]
Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Filip Müllers Erinnerungen von Taubers Aussage inspiriert oder beeinflußt wurden. […]Unter anderem wurden in der Schlosserei auch Duschattrappen produziert, die man dann in den Gaskammern installierte, sowie Gitterpfeiler, durch die man den Inhalt der Zyklonbüchsen in die Gaskammern einschüttete. Diese Pfeiler waren ungefähr drei Meter hoch. Ihr Durchmesser betrug vielleicht 70 cm. Ein solcher Pfeiler bestand aus drei übereinandergefügten Drahtnetzen. Das äußere Drahtnetz war aus 3 mm dickem Draht; die Eckpfeiler maßen 50 x 10 mm. Solche Eckpfeiler wies die Drahtsäule oben, unten sowie als Verbindung an den Seiten auf. Die Maschen des äußeren Drahtgeflechts besaßen einen Durchmesser von etwa 45 mm. Das zweite Drahtnetz war gleich konstruiert wie das äußere und etwa 150 mm von diesem entfernt. Der Durchmesser seiner Maschen betrug vielleicht 25 mm. An den Ecken waren diese beiden Gitter mit Eisendrähten verbunden. Der dritte Bestandteil des Pfeilers war beweglich. Es handelte sich dabei um ein leeres Geflecht aus dünnem Zinkblech von ungefähr 150 mm Durchmesser, das oben in einen Trichter mündete und unten eine quadratische Fläche aufwies. […] Es gibt zudem deutsche Dokumente, die die Tatsache untermauern, daß die Gaskammer beheizt war (eine Tatsache, die, wie ich zuvor ausgeführt habe, stark darauf hinweisen, daß dieser Raum nicht mehr als Leichenkeller vorgesehen war).
Yisrael Gutman und Michael Berenbaum
Yisrael Gutman und Michael Berenbaum beschreiben die Funktionsweise und das Aussehen der Drahtnetzsäulen in den Krematorien II und III des Konzentrationslagers Auschwitz in ihrem Buch Anatomy of the Auschwitz death camp wie folgt:[5]
Zyklon B wurde in der Gaskammer durch vier, in der Schlosserei des Lagers spezialgefertigten Einführungssäulen verteilt. Sie bestanden aus zwei Drahtgittern mit einem beweglichen Kern und waren wie Säulen geformt. Querschnitte der 3 m hohen Säulen formten ein Quadrat, dessen Seite 70 cm maß. Am Boden befestigt, gingen sie durch Öffnungen in der Decke und endeten außerhalb als kleine Schornsteine, die mit einem Betondeckel mit zwei Griffen abgedeckt waren. Das äußere Netz (bestehend aus 3 mm starkem Draht) bildete 45 mm x 45 mm messende Zwischenräume und war an würfelförmigen Metallpfosten befestigt (Querschnitt 50 mm x 10 mm). Die Zwischenräume des äußeren Netzes – 150 mm entfernt vom inneren Netz und ähnlich befestigt – waren kleiner (25 mm x 25 mm). Die beiden Netze dienten als Schutz für den beweglichen Kern, der durch die Decke in die Öffnung eingeführt werden könnte. Der Kern bestand aus einem 150 mm x 150 mm im Querschnitt messendes Zinnprisma. Die Unterseite des Kerns war flach und die Oberseite ein Kegel. Ein Drahtgeflecht mit Zwischenräumen von einem Quadratmillimeter verlief von der Basis des Kerns zur Basis des Kegels und war an einem 25 mm entfernten Pfosten befestigt. Die gesamte Länge des Kerns war mit Zinn bedeckt. Wenn Zyklon-B-Granulat auf den Kegel fiel, verteilte es sich gleichmäßig im Kern und wurde an seinem unteren Teil gestoppt. Nachdem das Gas verdampft war, wurde der gesamte Kern aus der Gaskammer entfernt und das verbrauchte Kieselgurgranulat wurde ausschüttet.
Weitergehende, aus der physikalischen Methodik resultierende Betrachtungen
Mißlungene Holocausts an Juden sind bereits in der Bibel von den Juden selbst bezeugt. So heißt es dort, daß Nebukadnezar dabei erfolglos gewesen sei, drei Juden in einem siebenfach heißeren Ofen zu verbrennen. Bei Daniel 3,1.4-6.8.12-26 ist zu lesen, daß dieser Versuch letztlich scheiterte.[6]
Im Zusammenhang jedoch mit dem neuzeitlichen Holocaust ist zu sehen, daß nach Aussage aller heutzutage in den offiziellen Medien genannten Berichte ca. 6 Millionen Juden mit Zyklon B getötet und – aufgrund der zugrundeliegenden beschriebenen technischen Gegebenheiten – danach innerhalb von Sekunden vergast wurden. Insofern ist das Wort „Holocaust“ nicht ganz korrekt, da die Juden bei diesen Vergasungen gar nicht verbrannt wurden. Sie wurden wortwörtlich „nur“ vergast. Dies geschah im Regelfalle bei Temperaturen von 6.000 °C bis 9.000 °C, wie aus den Zeugenaussagen eindeutig rekonstruiert werden kann. Demnach wäre es verständlich, daß die Juden diese wahren Umstände niemals der Öffentlichkeit wahrheitsgemäß berichten konnten. Die Glaubwürdigkeit hätte möglicherweise gelitten, da heutzutage angenommen wird, daß es kein Material gebe, welches bei 6.000 °C bei normalem Druck noch fest oder flüssig sein könne und daß jedes Material unter diesen Umständen nur noch als Gas existiere. Man hätte die Juden somit eventuell als Lügner bezeichnet.
Eingedenk der Schwierigkeiten bei der Vermittlung des Holocausts der Weltöffentlichkeit gegenüber ließe sich daher durchaus nachvollziehen, daß die Juden gezwungen waren, Tatsachen hinzuzufügen und Dokumente nachzuarbeiten, um damit einen Holocaust auf „natürliche“ Weise darbieten zu können. Dadurch ergab es sich jedoch zwangsweise, daß sie sich in ihre zusätzlichen Angaben und Erklärungen immer mehr verstrickten, und dies konnte daher von den Revisionisten aufgedeckt werden.
Nun steht der Holocaust heutzutage allerdings ohne Zweifel als eine offenkundige Tatsache da, und diese steht also im Widerspruch zu den bewiesenen Lügen und Fälschungen der Juden. Daher müssen diese den Holocaust eigentlich verneinenden Lügen und Fälschungen letztlich von Staats wegen durch entsprechende Gesetzgebung geschützt werden. Nimmt man die Höchsttemperaturgaskammern nach dem hier Dargelegten als eine offenkundige Tatsache, wäre demnach, als eine zwingende Schlußfolgerung hieraus, die erstaunliche Erkenntnis zu ziehen, daß das Deutsche Reich 1945 der Welt technologisch unabsehbar weit voraus war.
Jedoch ist dieser Schluß nur vordergründig richtig, da er die unabdingbare Tatsache außer acht läßt, daß es keinem menschlichen Wesen möglich gewesen wäre, in solche hochtemperierten Gaskammern hineinzugehen. Jeder Mensch würde bereits vor Eintritt durch die Strahlung getötet und verdampft sein. Es wäre ihm selbst bei unterstellt allerbestem Willen unmöglich gewesen, an einer 2-Minuten-Vergasung teilzunehmen. Schließlich verdampft er bereits vor Eintritt mit ca. 16 cm je Sekunde, wenn man nur die minimal benötigte Gaskammertemperatur von 9.000 °C hierfür voraussetzt. Bei der wohl dauernd verwendeten Gaskammertemperatur von ca. 100.000 °C, welche durch die ebenfalls bezeugten „Augenblicksvergasungen“ als Standardbetriebstemperatur nahegelegt wird, hätte ihn dieselbe Verdampfungsgeschwindigkeit bereits 70 m vor der geöffneten Gaskammertür selbst im Laufschritt nicht mehr die Gaskammertür erreichen lassen. Nur jüdischen Opfern war dies möglich, da nur sie über die notwendige Wärmebeständigkeit verfügen.
Es ist auch bekannt, daß ein Mann in SS-Uniform die Kochtöpfe gefüllt mit dem tödlichen Zyklon-B-Granulat in die Gaskammer hinabgelassen hat. Auch dieser Mann kann niemals ein Deutscher gewesen sein, weil er von der Gaskammerstrahlung innerhalb von Millisekunden verdampft gewesen wäre. Auch dieser Mann in SS-Uniform muß zwingend über die notwendige Wärmebeständigkeit verfügt haben, über welche nur Juden verfügen.
Dies bedeutet, daß die Deutschen den Holocaust nicht durchgeführt haben konnten, sondern dieser aus unbekannten Gründen von den Juden selbst durchgeführt wurde – sowohl als Opfer wie auch als Täter. Der Holocaust war offenkundig eine rein innerjüdische Angelegenheit, von der die Deutschen nicht einmal etwas geahnt haben.[7] [8]
Hätten die Deutschen auch nur allergeringste Kenntnis vom Holocaust gehabt, hätten sie auch den Krieg gewonnen. Die Berechnung der Gaskammerdruckverhältnisse zeigt nämlich, daß die verwendeten Materialien nicht nur eine extreme Temperaturbeständigkeit hatten, sondern auch über eine gewaltige Festigkeit verfügten, welche den besten damaligen Kruppstahl um das über 10.000fache übertrafen. Mit solchen Materialkenntnissen hätten die Deutschen den Krieg gegen jede feindliche Übermacht gewonnen. Damit ist auch offenkundig, daß die unwissenden Deutschen am Holocaust keinerlei Schuld hatten. Die Schuld daran wurde den Deutschen nur in die Schuhe geschoben, um von der wahren jüdischen Täterschaft abzulenken.
Quellen
- Jean-Claude Pressac: AUSCHWITZ: Technique and operation of the gas chambers, The Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 487
- ↑ :2,0 2,1 Jamie McCarthy & Mark Van Alstine, Zyklon Introduction Columns
- Das Experiment: „Die Maß Bier und der Holocaust“
- Dr. Fischer wurde als eine Art Kronzeuge der Vergasungen von Prof. Jagschitz in seinem Gutachten im Prozeß gegen Gerd Honsik angeführt.
- Yisrael Gutman / Michael Berenbaum: Anatomy of the Auschwitz death camp, Indiana University Press 1998, S. 167, ISBN 025320884X
“Zyklon B was distributed in the gas chamber through four introduction columns custom-made in the metalwork shops of the camp. They were shaped like pillars and made of two wire grids with a moveable core. Cross sections of the pillars, 3m high, formed a square, each side measuring 70cm. Fastened to the floor, they passed through openings in the ceiling, ending outside as little chimneys closed with a concrete cover equiped with two handles. The external grid (made of wire 3 mm thick) formed interstices measuring 45 mm x 45 mm, and was fastened to cube-shaped metal scantlings (cross section 50 mm x 10 mm). Interstices of the external grid–150 mm apart from the internal grid and similarly fastened–were smaller (25 mm x 25 mm). The two grids served as a screen for the moveable core that could be introduced through the opening in the ceiling. The core consisted of a tin prism measuring 150mm x 150 mm at the cross section. The bottom of the core was flat, and the top was a cone. A wire mesh with interstices of one sq mm extended from the base of the core to the base of the cone, and was fastened to a post 25 mm away. The entire length of the core was covered with tin. When Zyklon B pellets fell onto the cone, they spread uniformly throughout the core and stopped at its lower part. After the gas evaporated, the entire core was removed from the gas chamber and the used pellets of diatomite were poured out.” - Vgl.: Daniel – Kapitel 3: Die drei Männer im Feuerofen
- Von Nissan Tzur, Jerusalem Post Krzysztof Jasiewicz, Professor an der Polnischen Akademie der Wissenschaften, prangerte ganz offen das menschenfeindliche jüdische Programm an. Professor Jasiewicz, ein Experte zum Thema Polnisch-Jüdische-Beziehungen, verursachte einen Aufschrei als er sagte: „Juden arbeiteten daran, dass es zum Holocaust kam.“ Krakau – Krzysztof Jasiewicz, Professor an der Polnischen Akademie der Wissenschaften und weithin bekannter Experte zum Thema Polnisch-Jüdische-Beziehungen, sorgte für einen Aufschrei, als er in einem Interview mit dem polnischen Magazin Focus vergangene Woche behauptete, daß Juden aktiv am Mord an den Juden und anderen im Zweiten Weltkrieg beteiligt waren. [1]
- Der Gen. Mosche Dayan – Held von Israel sagte: „Die Juden werden nie von anderen ausgerottet, sondern nur von Juden selbst.“ [2]